Als Vollzeitangestellte hat man in
unserem Betrieb Anspruch auf
vier Wochen Ferien. Ich arbeite
80 Prozent, immer von Montag bis
Donnerstag. Im Sommer will ich
eine grosse Reise machen. Darum
habe ich auf unserer Abwesenheitsliste
vier Wochen Ferien eingetragen.
Meine Chefin behauptet
nun, dass mein Ferienanteil nur
16 Tage pro Jahr betrage. Ich aber
bin der Meinung, dass ich Anspruch
auf vier Wochen Ferien hätte. Genau
wie die Vollzeitangestellten auch.
Wer hat recht?
Philip Thomas: Sie haben grundsätzlich
recht. Laut Gesetz hat der
Arbeitgeber den Angestellten jedes
Dienstjahr wenigstens vier Wochen
Ferien zu gewähren. Arbeitnehmende
bis zum vollendeten 20. Altersjahr
haben Anspruch auf wenigstens fünf
Wochen Ferien pro Jahr. Gesamtarbeitsverträge
und Einzelarbeitsverträge
sehen häufig höhere Ferienansätze
vor. Die Dauer ist meistens
abhängig vom Alter und von den
Anzahl Dienstjahren. Auch Teilzeitangestellte
haben Anspruch auf mindestens
vier arbeitsfreie Wochen pro
Jahr. Wer meint, Angestellte mit
einem 50-Prozent-Pensum hätten nur
Anspruch auf halb so viel Ferien (also
zwei statt vier Wochen), liegt falsch.
Die Anzahl Ferientage wird auch am
jeweiligen Pensum gemessen: Bei
einer vollen Stelle ergeben vier
arbeitsfreie Wochen 20 Ferientage.
Bei einem 80-Prozent-Pensum sind
das 20 Ferientage vom 80-Prozent-
Stellenpensum. Sie haben also Anspruch
auf vier Wochen Ferien. Faktisch
verwenden Sie jedoch für eine
Woche Ferien nur vier Arbeitstage
(Montag bis Donnerstag), da Sie am
Freitag ohnehin frei haben.
work, 17.06.2010


Zurück

