Als Vollzeitangestellte hat man in unserem Betrieb Anspruch auf vier Wochen Ferien. Ich arbeite 80 Prozent, immer von Montag bis Donnerstag. Im Sommer will ich eine grosse Reise machen. Darum habe ich auf unserer Abwesenheitsliste vier Wochen Ferien eingetragen. Meine Chefin behauptet nun, dass mein Ferienanteil nur 16 Tage pro Jahr betrage. Ich aber bin der Meinung, dass ich Anspruch auf vier Wochen Ferien hätte. Genau wie die Vollzeitangestellten auch. Wer hat recht?

Philip Thomas: Sie haben grundsätzlich recht. Laut Gesetz hat der Arbeitgeber den Angestellten jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen Ferien zu gewähren. Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf wenigstens fünf Wochen Ferien pro Jahr. Gesamtarbeitsverträge und Einzelarbeitsverträge sehen häufig höhere Ferienansätze vor. Die Dauer ist meistens abhängig vom Alter und von den Anzahl Dienstjahren. Auch Teilzeitangestellte haben Anspruch auf mindestens vier arbeitsfreie Wochen pro Jahr. Wer meint, Angestellte mit einem 50-Prozent-Pensum hätten nur Anspruch auf halb so viel Ferien (also zwei statt vier Wochen), liegt falsch. Die Anzahl Ferientage wird auch am jeweiligen Pensum gemessen: Bei einer vollen Stelle ergeben vier arbeitsfreie Wochen 20 Ferientage. Bei einem 80-Prozent-Pensum sind das 20 Ferientage vom 80-Prozent- Stellenpensum. Sie haben also Anspruch auf vier Wochen Ferien. Faktisch verwenden Sie jedoch für eine Woche Ferien nur vier Arbeitstage (Montag bis Donnerstag), da Sie am Freitag ohnehin frei haben.

work, 17.06.2010