Marcel Graf hat fürchterliches Leid erfahren.
Eine nahe Verwandte von ihm ist ermordet worden.
Mitte August lancierte Graf eine Volksinitiative
zur Wiedereinführung der Todesstrafe
in der Schweiz. Ende August zog er sie wieder
zurück. Inzwischen jedoch hatten sich Hunderte
von Menschen gemeldet, die Grafs Anliegen teilen.
Der «Tages-Anzeiger» vom 30. August berichtet,
dass die Initiative Graf unter diesen
Umständen von andern
weitergezogen
werden könnte. Kurz:
Es könnte durchaus
sein, dass bald Unterschriften
für die Killer-
Initiative gesammelt werden, dass eine Welle der
Emotion Tausende von Unterschriften zusammenspült
und dass in absehbarer Zeit das Volk
über die Verfassungsänderung abstimmen wird.
IMPERIUM DES RECHTSSTAATES. Darf man
das zulassen? Nein. Die Todesstrafe ist legalisierter
Mord. Aber darf man Initiativen verbieten,
von allem Anfang an? Seit 1891 gibt es
dieses zentrale Instrument der direkten Demokratie.
Jede Beschneidung der Volksrechte ist
gefährlich. Trotzdem ist sie nötig. Denn die
Demokratie ist nicht die unbegrenzte Herrschaft
der Mehrheit. Sie ist das Imperium des
Rechtsstaates. Es gibt heute ein übergeordnetes
Völkerrecht. Viel stärker als bei der Einführung
des Initiativrechts 1891. Die Schweiz
unterschrieb 1992 das Zusatzprotokoll zur
Europäischen Konvention der Menschenrechte.
Das Protokoll verbietet die Todesstrafe. Es geht
aber noch weiter: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten
sich, auf jede Wiedereinführung zu
verzichten.
Als die Taliban in Afghanistan an der Macht
waren, verboten sie den Mädchen, zur Schule
zu gehen, und allen Frauen, einen Beruf ausser
Haus auszuüben. Irgendein Höhlenbewohner
der Zürcher SVP könnte ja gelegentlich auf
ähnliche Ideen kommen und eine Initiative für
Massnahmen lancieren, welche die Menschenrechte
verletzen.
Kann man der Vernunft des Schweizer Volkes
vertrauen? Man kann nicht. Im November letzten
Jahres hat ebendieses Volk mit grosser
Mehrheit die Verfassungsinitiative zum Verbot
des Baus von Minaretten legitimiert und
damit die Religionsfreiheit gebrochen.
VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT. Das
Gleiche könnte mit der Todesstrafe geschehen.
Nichts und niemand beschützt uns vor dem
Rückfall in die Barbarei. Schon gar nicht «der
gesunde Menschenverstand». Daher muss in
der Schweiz endlich eine Verfassungsgerichtsbarkeit
geschaffen werden. Das Bundesgericht
muss die Kompetenz erhalten, Initiativtexte
auf ihre Übereinstimmung mit der eidgenössischen
Verfassung und den Kernprinzipien des
Völkerrechts zu prüfen. Noch bevor die Sammlung
der Unterschriften beginnt. Initiativen,
die gegen Verfassung und Völkerrecht verstossen,
müssen verboten werden. Unser Parlament
nimmt diese Kompetenz nicht wahr. Weil es
opportunistisch auf jede mögliche Emotionswelle
in der Öffentlichkeit Rücksicht nimmt.
Das zeigte zuletzt die Anti-Minarett-Initiative.
Jean Ziegler ist Soziologe, Vizepräsident des beratenden
Ausschusses des Uno-Menschenrechtsrates und Autor.
Sein jüngstes Buch, «Der Hass auf den Westen», erschien
auf deutsch im Herbst 2009.
work, 9.09.2010



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