Marcel Graf hat fürchterliches Leid erfahren. Eine nahe Verwandte von ihm ist ermordet worden. Mitte August lancierte Graf eine Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz. Ende August zog er sie wieder zurück. Inzwischen jedoch hatten sich Hunderte von Menschen gemeldet, die Grafs Anliegen teilen. Der «Tages-Anzeiger» vom 30. August berichtet, dass die Initiative Graf unter diesen Umständen von andern weitergezogen werden könnte. Kurz: Es könnte durchaus sein, dass bald Unterschriften für die Killer- Initiative gesammelt werden, dass eine Welle der Emotion Tausende von Unterschriften zusammenspült und dass in absehbarer Zeit das Volk über die Verfassungsänderung abstimmen wird.

IMPERIUM DES RECHTSSTAATES. Darf man das zulassen? Nein. Die Todesstrafe ist legalisierter Mord. Aber darf man Initiativen verbieten, von allem Anfang an? Seit 1891 gibt es dieses zentrale Instrument der direkten Demokratie. Jede Beschneidung der Volksrechte ist gefährlich. Trotzdem ist sie nötig. Denn die Demokratie ist nicht die unbegrenzte Herrschaft der Mehrheit. Sie ist das Imperium des Rechtsstaates. Es gibt heute ein übergeordnetes Völkerrecht. Viel stärker als bei der Einführung des Initiativrechts 1891. Die Schweiz unterschrieb 1992 das Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention der Menschenrechte. Das Protokoll verbietet die Todesstrafe. Es geht aber noch weiter: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, auf jede Wiedereinführung zu verzichten.
Als die Taliban in Afghanistan an der Macht waren, verboten sie den Mädchen, zur Schule zu gehen, und allen Frauen, einen Beruf ausser Haus auszuüben. Irgendein Höhlenbewohner der Zürcher SVP könnte ja gelegentlich auf ähnliche Ideen kommen und eine Initiative für Massnahmen lancieren, welche die Menschenrechte verletzen.
Kann man der Vernunft des Schweizer Volkes vertrauen? Man kann nicht. Im November letzten Jahres hat ebendieses Volk mit grosser Mehrheit die Verfassungsinitiative zum Verbot des Baus von Minaretten legitimiert und damit die Religionsfreiheit gebrochen.

VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT. Das Gleiche könnte mit der Todesstrafe geschehen. Nichts und niemand beschützt uns vor dem Rückfall in die Barbarei. Schon gar nicht «der gesunde Menschenverstand». Daher muss in der Schweiz endlich eine Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen werden. Das Bundesgericht muss die Kompetenz erhalten, Initiativtexte auf ihre Übereinstimmung mit der eidgenössischen Verfassung und den Kernprinzipien des Völkerrechts zu prüfen. Noch bevor die Sammlung der Unterschriften beginnt. Initiativen, die gegen Verfassung und Völkerrecht verstossen, müssen verboten werden. Unser Parlament nimmt diese Kompetenz nicht wahr. Weil es opportunistisch auf jede mögliche Emotionswelle in der Öffentlichkeit Rücksicht nimmt. Das zeigte zuletzt die Anti-Minarett-Initiative.


Jean Ziegler ist Soziologe, Vizepräsident des beratenden Ausschusses des Uno-Menschenrechtsrates und Autor. Sein jüngstes Buch, «Der Hass auf den Westen», erschien auf deutsch im Herbst 2009.

work, 9.09.2010