Mirjam Brunner vom Service Arbeitszeit beantwortet Fragen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung.
Als Techniker bei einer grossen Firma bin ich jede zweite Woche während sechs Tagen auf Pikett. Während des Pikettdienstes kann ich zu Hause sein und dort mehr oder weniger machen, was ich will. Jedoch kann ich nicht ganz abschalten und mich nicht richtig entspannen, weil ich nie weiss, ob und wann das Telefon klingelt. Ich möchte gerne mehr echte Freizeit, ohne Pikett. Kann ich dies verlangen?
Allzeit bereit: Gilt nur für Pfadfinder. (Foto: Colourbox)
MIRJAM BRUNNER: Ja, das können Sie. Da Sie Pikettdienst zusätzlich zur normalen Arbeitszeit leisten, muss er zeitlich beschränkt sein. Die Grundregel ist folgende: Im Zeitraum von vier Wochen müssen Sie höchstens an sieben Tagen Pikettdienst leisten. Anschliessend an den letzten Pikettdienst darf Ihre Firma Sie während zweier Wochen nicht mehr aufbieten. In Ihrem Fall werden Sie klar zu oft für Pikett eingeteilt, dies verstösst gegen das Arbeitsgesetz. Pikettdienst greift ganz erheblich ins Privatleben ein. Sie müssen rasch verfügbar sein, ausserdem oft ständig erreichbar, dazu müssen Sie immer arbeiten und fahren können. Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen zum Schutz der Angestellten.
Ausnahmsweise und nur unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass ein Angestellter innerhalb von vier Wochen an höchstens 14 Tagen auf Pikett ist. Diese Ausnahme können aber nur Betriebe in Anspruch nehmen, die nicht genügend Angestellte haben, um die Grundregel einzuhalten.
Diese Regeln sind entscheidend, denn ganz abschalten zu können ist für die Erholung und damit vor allem auch für die psychische Gesundheit sehr wichtig. Es ist nämlich erwiesen, dass Angestellte, die ständig erreichbar sein müssen, häufiger unter stressbedingten Krankheiten wie Burnout leiden. Weil sich das Leben mit Pikettdienst schlechter planen lässt, gefährdet dieser auch die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie.