Krank geschrieben und arbeitslos: Wer bezahlt?

Timur Öztürk von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen zur Arbeitslosigkeit.

Ich bin seit längerem zu 100 Prozent arbeitsunfähig und bekomme Geld von der Krankentaggeldversicherung. Per Ende März habe ich meine Stelle verloren und habe mich deshalb am 1. April 2017 beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) arbeitslos gemeldet. Gleichzeitig habe ich mich bei der IV angemeldet. Die Krankentaggeldversicherung hat mir nun mitgeteilt, dass sie mir nichts mehr bezahlen werde. Ich würde jetzt Taggelder von der Arbeitslosenversicherung erhalten, bis die IV über meine Situation entschieden habe. Stimmt das?

KRÜCKEN: Die Versicherung darf das Taggeld nicht einfach streichen. (Foto: iStock)

TIMUR ÖZTÜRK: Nein, das stimmt so nicht. Zwar besteht in der Tat eine sogenannte Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung gegenüber der IV. Das heisst, die Arbeitslosenkasse bezahlt, bis die IV entschieden hat, ob und wie viel Geld sie von ihr erhalten. Die Taggeldversicherung darf ihre Zahlungen aber nicht einfach mit dieser Begründung beenden. Das könnte sie nur dann, wenn Sie bei einem Berufs- oder Stellenwechsel voll arbeitsfähig wären, und das ist bei Ihnen nicht der Fall. Die Taggeldversicherung kann von Ihnen zwar einen Stellenwechsel verlangen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Wechsel aus medizinischtheoretischer Hinsicht sinnvoll ist, zum Beispiel, weil Sie Ihren eigentlichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sowieso darf die Versicherung die Taggeldleistungen nicht sofort einstellen, sondern muss Ihnen eine Anpassungsfrist von drei bis fünf Monaten gewähren. Diese Zeitperiode beginnt erst dann, wenn die Versicherung Sie darüber informiert hat, dass Sie sich beruflich neu orientieren müssten. Während dieser Anpassungsfrist erhalten Sie weiterhin das volle Taggeld.

6 Kommentare

  1. Jana Stroppa 16. August 2023 um 12:22 Uhr

    Ich bin 100% Arbeitsunfähig und habe bis im Februar 2024 noch Taggelder zu gut (vom ehem. Arbeitgeber/ gekündigtes Verhältnis). Nun aber bin ich ab ende Monat nur noch 40% Arbeitsunfähig, bezahlt weiterhin die KTG die 40% ?

    Und kann ich 60% die Arbeit wieder aufnehmen sobald ich etwas finde? Muss ich angeben dass ich 40% Arbeitsunfähig bin? Danke für eine Antwort.

  2. Sharif 15. Dezember 2021 um 13:36 Uhr

    Hoi,
    es ist schon ein trauriger Zutand, dass temporäre Mitarbeiter auch beim THEMA Krankheit keinerlei Rechte haben. Bist du beim RAV angemeldet (Kündigung folgt immer) wird 30 Tage bezahlt und dann nicht mehr. Da bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt.

    Ich schiebe schon lange notwendige OP hinaus, mit dem Gedanken, dass ich irgendwann einmal (wenn ich in Pension gehe) diese OP`s nachhole, jedoch habe ich Bedenken, dass ich vielleicht gleich am 1. Tag meiner Penion 1,20 m verbuddelt werde!

    Wann wird ich denn die UNIA ich um die sozialen Rechte der „temporär Bechäftigten“ einetzen?

  3. Brigitte Schorer 7. April 2021 um 15:05 Uhr

    Ich bin von der Suva 50%arbeitsfähig, seit 25.03.2021 wegen Krankheit für 4 Wo krank geschrieben, und dazu noch im RAV angemeldet! arbeite sonst 50% in BEWO als Zwischenverdienst!
    habe heute ca 600 Fr weniger von RAV erhalten als sonst?
    Wer zahlt mir das Krankentaggeld?
    besten DAnk für eine Rueckmeldung! gruess Brigitte

  4. Juleta Ramadani Fetaji 20. Januar 2020 um 19:44 Uhr

    Guten Abend
    Ich bin seit 2Jahren 100% krank geschrieben von der Taggeldversicherung wurde ich bezahlt. Jedoch bin ich beim Iv und Rav seit Längerem angemeldet und ab diesen Monat bezahlt Rav die Taggelder da ich 20% wieder arbeitsfähig bin.
    Wie viel Geld kriege ich den vom Rav?
    Bis die IV kommt

  5. Ywan Schürmann 25. Dezember 2019 um 9:40 Uhr

    Guten Tag,

    Meine Frage betrifft das Thema, Krankgeschrieben aber noch nicht arbeitslos: wer bezahlt?

    Unter welchem Gesetz kann ich entnehmen das mir die Taggeldversicherung eine Anpassungsfrist von 3 bis 5 Monate gewähren muss, bevor mir die Taggelder eingestellt werden. Gilt das auch nach einem medizinischen Gutachten das durch die Taggeldversicherung in Auftrag gegeben wurde. Muss aber auch erwähnen, mein Arzt hat mich zu dieser Zeit 100% Krankgeschrieben, der Gutachter in knapp 90 Min. 100% Arbeitsfähig!

    Habe noch eine Frage: wer wegen Krankheit die Beitragszeit nicht erfüllt, erhält 90 Taggelder. Unter welchen Bedingungen habe ich anrecht auf die 90 Taggelder?

  6. Kariharan Ariyaratnam 14. Oktober 2019 um 14:12 Uhr

    Ich bin seit 29.08.19 bis heute 100% Arbeitsunfähigkeit. Aber 30.08.2019 Arbeitsgeber hat mir Kündigung per Einschreiben geschickt.( Ich arbeitete ab 01.05.18 bis 26.08.19.). Heute ich bin beim RAV gemeldet. Wie ist das alles funktionieren?

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