Sie möchten im Ferienparadies arbeiten? Je nachdem, wo Sie hinmöchten, gibt es unterschiedliche Dinge zu tun.
ABFLUG: Bevor Sie im Ausland arbeiten können, müssen Sie je nach Reiseziel mehr oder weniger Aufwand betreiben, bevor Sie packen können. (Foto: Keystone)
Hat es Ihnen in Australien so gut gefallen, dass Sie gerne länger bleiben? Möchten Sie zu Ihrem Lebenspartner nach Dänemark ziehen? Oder möchte Ihre Firma Sie nach China versetzen? Für viele Schweizerinnen und Schweizer ist ein Job im Ausland ein grosser Traum. Einer, der dank vielen internationalen Abkommen gar keiner bleiben muss.
WOHIN GEHT’S?
Die Schweiz hat mit den Ländern der EU und der EFTA (Island, Norwegen, Liechtenstein) ein Abkommen über den freien Personenverkehr abgeschlossen. Damit sind die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland gleich wie die der EU-Bürgerinnen und Bürger. Und es ist viel einfacher geworden, in ein anderes europäisches Land umzuziehen. Auf rebrand.ly/EU, der Website der Europäischen Kommission, finden Sie Antworten auf zahlreiche praktische Fragen. Hier können Sie auch Informationen zum Lohnniveau, zu Lebenshaltungskosten, Steuerfragen und Sozialversicherungen vergleichen.
Für Kanada, Australien und Neuseeland braucht’s viele Punkte.
Anders läuft es bei Staaten ausserhalb der EU, zum Beispiel den Ländern, die zum Commonwealth gehören, also ehemalige britische Kolonien sind. Mehrere von ihnen haben für die Vergabe von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen ein Punktesystem eingeführt. Dieses bevorzugt jene Berufsgruppen, die der lokale Arbeitsmarkt wirklich braucht. In Kanada sind das beispielsweise Bäcker, Pilotinnen, Bauleute, Webdesignerinnen und Personalfachleute. Sie bekommen ausserdem Punkte für Sprachkenntnisse, Ausbildung, Berufserfahrung und Ihr Alter: Je mehr Punkte Sie machen, desto eher kommen Sie zur Arbeitsbewilligung. Infos online:
STELLENSUCHE
Am einfachsten finden Sie eine Auslandstelle, wenn Sie bereits in einer Firma arbeiten, die international tätig ist. Werden Sie in eine Filiale im Ausland entsandt, so ist es meist das Unternehmen, das sich um alle Formalitäten kümmert. Falls Sie selber einen Job finden müssen: Stellen in ganz Europa finden Sie auf Eures (European Employment Services), dem Portal der Europäischen Kommission (rebrand.ly/eures). Und die Auslandschweizerorganisation (Aso) hat ebenfalls mehrere Links, über die Sie einen Auslandsjob finden können: rebrand.ly/aso.
ARBEITSBEWILLIGUNG
Dank der Personenfreizügigkeit bekommen Sie als Schweizerin oder Schweizer problemlos eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der EU. Details finden Sie auf rebrand.ly/schweizer-in-eu.
Eidgenössischer Ratgeber
Das Eidgenössische Departement
für auswärtige Angelegenheiten
gibt mehrere Ratgeber zum Thema
«Auswandern» heraus. Sie fi nden
sie gratis und in drei Sprachen
unter rebrand.ly/auswanderung.
Für die Arbeitsbewilligung in den übrigen Ländern gilt: In vielen Staaten müssen die Arbeitgeber nachweisen, dass sie keine Inländer, keine Inländerin mit den gleichen Qualifikationen gefunden haben. Das macht es zwar schwieriger, ist aber auch eine Chance: Je qualifizierter Sie sind, desto einfacher geht’s.
Fremdsprachenkenntnisse, Berufsausbildung, Berufserfahrung, und Diplome sind Trumpf. Sobald Sie eine Stelle haben, kümmern sich meist die Unternehmen um Ihre Arbeitsbewilligung. Am besten schauen Sie sich zuerst die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) an. Für verschiedene Staaten gibt es eigene Dossiers: rebrand.ly/laenderinfo (einen Überblick zu Kanada bietet auch die Seite www.kanadavisum.com).
Ist Ihr Wunschziel nicht auf der Liste, müssen Sie sich die Informationen direkt bei den betreffenden Behörden im Ausland zusammensuchen. Nicht alle Schweizer Berufsabschlüsse und Diplome werden im Ausland automatisch anerkannt. Einige Berufe, beispielsweise im Gesundheitswesen, sind sogar streng reglementiert. Was für Sie gilt, müssen Sie meist bei der zuständigen Behörde im Ausland in Erfahrung bringen. Informationen finden Sie beim EDA unter rebrand.ly/diplome.
STAGIAIRE-PROGRAMME
Junge Berufseinsteigerinnen und -einsteiger können ihre beruflichen Chancen am Anfang der Karriere steigern: mit einem Praktikum im Ausland. Die Schweiz hat mit mehreren Ländern Vereinbarungen für Stagiaire-Programme abgeschlossen. Damit kommen Sie leichter zu einer Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Einige Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein: Sie müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, den Schweizer Pass haben, eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und Vollzeit arbeiten. Die entsprechende Stelle im Ausland müssen Sie zwar selber finden, das ist aber einfacher, wenn Sie angeben können, dass Sie sich selber um Ihr Visum kümmern werden.
Solche Stagiaire-Abkommen gibt es mit Argentinien, Australien, Chile, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, den Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, der Ukraine, den USA. Details finden Sie auf rebrand.ly/stagiaire.
Mit Frankreich besteht ein eigenes Abkommen, bei dem Sie sogar bei der Stellensuche unterstützt werden. Infos dazu gibt es auf rebrand.ly/stagefr.
Umzug ins AuslandDie Vorbereitung
Wenn Sie ins Ausland ziehen, sollten Sie sich in der Schweiz abmelden. Ansonsten bleiben Sie steuerpflichtig, müssen Krankenkassenprämien bezahlen und Militärdienst leisten. Das Vorgehen variiert leider von Gemeinde zu Gemeinde. Erkundigen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts nach den nötigen Unterlagen.
- Dokumente: Vermutlich benötigen Sie Ihren Pass, die ID oder den Ausländerausweis. Sie müssen Ihr Familienbüchlein und das Dienstbüchlein griffbereit haben sowie manchmal Ihren Mietvertrag.
- Ausweis: Bei der Gemeinde bekommen Sie eine Abmeldebescheinigung, diese sollten Sie gut aufbewahren.
- Militär: Wer militärdienstpflichtig ist, muss sich zwingend vom Dienst beurlauben lassen. Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Kreiskommando.
- Vorsorge: Erkundigen Sie sich, was mit den Sozialversicherungsbeiträgen passiert. Falls Sie in ein Land ausserhalb der EU ziehen, sollten Sie der freiwilligen AHV und IV beitreten. Das geht allerdings nur, wenn Sie zuvor mindestens 5 Jahre lang in die zweite Säule einbezahlt haben und die Schweizer, die EU- oder die EFTA-Staatsbürgerschaft haben. Mit diesen freiwilligen Beiträgen verhindern Sie eine Lücke, die später Ihre Rente reduzieren wird. Details finden Sie unter rebrand.ly/ahv.
- Pensionskasse: Wer definitiv ins Ausland zieht, kann sich das Ersparte aus der Pensionskasse auszahlen lassen. Damit verzichten Sie aber auf eine Altersrente. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse nach den Möglichkeiten, wie Sie versichert bleiben können.
- Steuern: Bis zu Ihrem Umzug sind Sie in Ihrer bisherigen Gemeinde noch steuerpflichtig. Erkundigen Sie sich beim Steueramt Ihrer Gemeinde.