Michael Schweitzer von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Nach mehreren Jahren im Betrieb hat mich mein Chef fristlos entlassen, da wir einige Differenzen hatten. Ich habe mich sofort beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet und mit meinem Anwalt gegen die Entlassung geklagt. Bei der ersten Verhandlung beim Friedensrichter war auch die Arbeitslosenkasse dabei. Auch sie stellte eine Forderung gegenüber dem Arbeitgeber, nämlich den Betrag der Taggelder, der mir während meiner ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten hätte ausbezahlt werden sollen. Können Sie mir diesen Vorgang erklären?
Gesichert: Auch wer fristlos entlassen wird, bekommt Taggelder. (Foto: 123RF)
MICHAEL SCHWEITZER: Folgendes steckt dahinter: Es ist hier nicht klar, ob Ihre fristlose Entlassung gerechtfertigt war. Artikel 29 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sieht in solchen Fällen vor, dass die Arbeitslosenkasse den Betroffenen während der ordentlichen Kündigungsfrist eine Entschädigung ausbezahlt und diese dann beim Arbeitgeber einfordert. Das passiert automatisch und braucht keine Einwilligung Ihrerseits.
Der Gesetzesartikel hat den Zweck, einer plötzlich arbeitslos gewordenen Person zu jeder Zeit den Lebensunterhalt zu garantieren. Denn arbeitsrechtliche Verfahren können sich je nach Sachverhalt sehr lange hinziehen: In einem ersten Schritt versuchen die Parteien, vor dem Friedensrichter eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, geht die Sache vor Gericht, und bis zu einem allfälligen Entscheid kann es bis zu einem Jahr oder sogar länger dauern.