1953: Asbestkrank. Die Suva anerkennt Asbestose (Asbeststaublunge) als entschädigungspflichtige Berufskrankheit. Zwanzig Jahre nach Deutschland und Österreich.
1964: Krebs-Beweis. Der US-Forscher Irving Selikoff beweist, dass schon kleinste Mengen Asbestfasern Krebs verursachen können.
1972: Erste Verbote. Die USA verbieten die Verwendung von Spritzasbest, in Schweden wird ein Totalverbot für Asbestprodukte gefordert. In der Schweiz boomt das Asbestgeschäft weiter.
Eternit AG in Niederurnen. (Foto: Peter Lauth)
1976: Ausstiegsgedanken. Stephan Schmidheiny verkündet, sich von Asbest verabschieden und Ersatzprodukte entwickeln zu wollen. Die Eternit unterstellt sich erstmals den Suva-Vorschriften und -Kontrollen.
1981: Bundesrat beschönigt. Der Bundesrat lässt verlauten, dass sich ein generelles Verbot von Asbestprodukten «nicht aufdränge», da für die Bevölkerung keine unmittelbare Gefährdung bestehe.
1983: Stimmung kippt. Der Bundesrat lässt nun verlauten, dass er die Gesundheitsgefahr durch Asbest ernst nehme, und ergreift Massnahmen: Die zulässige Asbestkonzentration am Arbeitsplatz soll halbiert werden. Alle Asbestkrankheiten werden als Berufskrankheiten anerkannt. Ausserdem soll ein generelles Asbest-Verbot geprüft werden. Die Niederurner Eternit hat inzwischen verkündet, bis 1990 aus dem Asbestgeschäft aussteigen zu wollen.
1984: Steigender Druck. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB startet eine mehrjährige Kampagne für mehr Prävention und für das Asbestverbot. Auch das Aktionskomitee gegen die Gefahren des Asbets nimmt seine Arbeit auf.
1989: Asbestverbot. Der Bundesrat beschliesst, dass in der Schweiz ab 1990 «keine asbesthaltigen Erzeugnisse und Gegenstände mehr» verwendet werden dürfen. Das Verbot wird schrittweise eingeführt und bis 1995 ganz umgesetzt.
1994: Erstes Opfer. Es wird publik, dass bei den SBB mittlerweile 32 Mitarbeiter an den Folgen von Asbest verstorben sind. Die Krankheitsgefahr besteht auch nach dem Asbestverbot weiter: So kommen Büezer etwa bei Arbeiten an altem Rollmaterial mit Asbest in Berührung. In der Eternit AG in Niederurnen läuft inzwischen das letzte asbesthaltige Leitungsrohr in der Schweiz vom Band.
2002: Ermittlung. Die italienische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Asbest-Toten im dortigen Eternit-Werk gegen Stephan Schmidheiny. Die Eternit AG muss zugeben: Auch im Werk in Niederurnen sind 45 Mitarbeiter wegen Asbest gestorben. Todesfälle gibt es auch bei der ABB in Birr (AG): Von 21 Erkrankten sind zehn verstorben. Die SBB zählen bei sich 80 Betroffene, von denen 58 bereits verstorben sind. Laut Suva ist die Zahl der auf Asbest zurückzuführenden Todesfälle gestiegen. Sie appelliert zur Vorsicht bei Asbestsanierungen.
Friedhof Niederurnen. (Foto: Peter Lauth)
2004: Klagewelle. Die Gerichte müssen sich immer häufiger mit Asbest beschäftigen. In Thun (BE) gehen zwei Strafanzeigen gegen die BLS und die Suva ein. Laut zwei ehemaligen Angestellten der BLS-Werkstätte Bönigen (BE) wurden die Arbeiter nicht genügend vor Asbest geschützt und die Schutzmassnahmen nicht streng genug kontrolliert. Im Kanton Aargau verklagen mehrere Witwen BBC/ABB wegen fahrlässiger Tötung. In Glarus versuchen Betroffene, die ehemaligen Verantwortlichen der Eternit zu belangen.
2005: Verseuchte Gebäude. Bei den Sanierungsarbeiten im Sulzer-Haus in Winterthur werden grosse Mengen Asbest freigesetzt. Alle 24 Stockwerke des Gebäudes werden verseucht. Mindestens 13 Arbeiter geraden mir dem gefährlichen Asbeststaub in Kontakt. Insgesamt werden 140 Tonnen Asbest entfernt. Das Gelände hatte zuvor als asbestfrei gegolten. Immer wieder stossen Bauarbeiter in der ganzen Schweiz bei Renovations- und Umbauarbeiten auf Asbest und geraten dadurch in Gefahr.
2008: Asbestopfer scheitern. Das Bundesgericht bestätigt, dass allfällige Straftaten der früheren Verantwortlichen der Eternit in Niederurnen GL, darunter Stephan Schmidheiny, verjährt sind. Betroffene hatten wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung sowie Körperverletzung geklagt und waren abgewiesen worden. Auch die Strafverfahren gegen die BLS und die Suva werden wegen Verjährung allfälliger strafbarer Handlungen eingestellt.
2009: Abklärungspflicht. Der Bundesrat passt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) an und hält ausdrücklich fest, dass vor Beginn von Arbeiten an einem Gebäude abgeklärt werden muss, ob mit Asbest zu rechnen ist.
Ex-Eternit-CEO Stephan Schmidheiny. (Foto: RDB)
2012: Schmidheiny-Prozess. Der ehemalige Eternit-Besitzer Stephan Schmidheiny wird in Italien zu 16 Jahren Haft und 80 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. In mehreren italienischen Eternit-Werken seien die Schutzvorkehrungen unzureichend gewesen. 2056 Menschen sind laut der Staatsanwaltschaft gestorben, 833 wegen Asbest erkrankt. 2014 wird Schmidheiny freigesprochen, weil die Fälle als verjährt gelten.
2014: Rechtlicher Durchbruch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt der Witwe eines ehemaligen ABB-Mitarbeiters Recht und kommt zum Schluss, dass die Verjährungsfrist in der Schweiz für viele Asbestopfer zu kurz ist. Das Parlament muss die Frist anpassen.
2015: Keine Lösung. Nach dem EGMR-Entscheid will der Ständerat eine Sonderlösung für Asbestopfer. Betroffene, deren Fälle verjährt sind, sollen die einmalige Möglichkeit erhalten, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die rechte Mehrheit im Nationalrat hatte das zuvor verworfen. Damit bleibt eine Lösung aus. Auch die Frage, wie die Verjährungsfristen grundsätzlich angepasst werden sollen, bleibt offen.
2017: Neuer Fonds. Der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) nimmt seine Arbeit auf. Der Fonds ist das Resultat eines Runden Tischs, den der Bundesrat 2015 eingesetzt hatte, um zu klären, wie Asbestkranke entschädigt werden sollen.