Markus Widmer von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich war 15 Jahre lang verheiratet und habe mich kürzlich getrennt. Während der letzten 10 Jahre war ich zu Hause und habe die Kinder grossgezogen. Leider sind die Alimente, die ich während der Trennungsphase erhalte, so tief, dass ich gezwungen sein werde, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dies wird wegen meiner langjährigen Abwesenheit vom Arbeitsmarkt schwierig werden. Was können Sie mir raten?
Loch im Lebenslauf: Auch wer längere Zeit nicht mehr erwerbstätig war, hat ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. (Foto: Pixabay)
MARKUS WIDMER: Auch wenn Sie in den letzten zwei Jahren keiner bezahlten Tätigkeit nachgegangen sind, haben Sie Anrecht auf Arbeitslosentaggeld. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Trennung nicht mehr als ein Jahr zurückliegt und dass Sie zu diesem Zeitpunkt Wohnsitz in der Schweiz hatten. Zudem muss eine schriftliche Trennungsvereinbarung vorliegen, und Sie müssen aus finanziellen Gründen gezwungen sein, eine Stelle zu suchen. Da diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, rate ich Ihnen, sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anzumelden. Die Arbeitslosenversicherung wird in einem ersten Schritt die Höhe Ihres Taggeldes berechnen. Sie ist von Ihrer Ausbildung abhängig und beträgt zwischen 102 Franken pro Werktag (obligatorische Schule, kein Abschluss) und 153 Franken pro Werktag (höhere Fach- und Berufsprüfungen, Fachhochschulen, pädagogische Schule und universitäre Hochschulen usw.). Davon erhalten Sie 80 Prozent ausbezahlt, abzüglich der Prämien für die obligatorischen Sozialversicherungen. Die Bezugsdauer beträgt 90 Werktage. Sollte dieser Betrag die Lebenshaltungskosten für Sie und Ihre Kinder nicht abdecken, können Sie ergänzend Sozialhilfe beziehen. In diesem Fall müssen Sie auf dem Sozialamt Ihrer Wohngemeinde ein entsprechendes Gesuch einreichen.