Das offene OhrDarf die Arbeitslosenkasse rückwirkend Geld von mir einfordern?
Nach der Kündigung durch meine ehemalige Arbeitgeberin habe ich mich beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet und bei der Arbeitslosenkasse den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung eingereicht.
Bin ab 1.April arbeitslos.
Gekündigt aus wirtschaftlichen Gründen.
Jetzt möchte ich mich Frühzeitig pensionieren.
Also mit 63 Jahren.
Weil im Stellenmarkt sehe ich keine Chance.
Meine AHV wäre ca 1‘620.—
Kann ich auch EL beantragen mit AHV Vorbezug?
Besten Dank
Sehr geehrte Damen und Herren
Mir droht der Gang zum RAV. Sollte es soweit kommen, melde ich mich als Stellensuchenden nach meinem 61. Geburtstag an. Angeblich könnte ich bis zum vollendeten 65. Geburtstag Leistungen beziehen. Meine Frage: Ich habe gelesen, dass es nur dann solange möglich ist, wenn das steuerbare Vermögen die Marke von 200000.- (Ehepaare) nicht übersteigt. Wird bei dieser Vermögenszurechnung unser Einfamilienhaus miteinbezogen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Herzliche Grüsse
Schmid Markus