IV-Rente: So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Bei Erwerbsunfähigkeit haben Sie Anrecht auf eine IV-Rente. Und wenn diese nicht ausreicht, auf Ergänzungsleistungen. So gehen Sie vor.

INVALIDITÄT: Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr arbeiten, melden Sie sich bei der kantonalen IV-Stelle. (Foto: Keystone)

Seit mehr als 57 Jahren hat die Schweiz eine obligatorische Invalidenversicherung (IV). Wie die AHV gehört auch diese Sozialversicherung zur ersten Säule und funktio­niert im Umlageverfahren. Das heisst: Das Geld, das in die IV fliesst, kommt nicht auf ein Sparkonto. Es wird direkt den aktuellen Rentnerinnen und Rentnern ausbezahlt. Um das zu finanzieren, zahlen die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber je 1,4 Lohnprozente.

DER RENTENANSPRUCH

Anspruch auf eine Rente von der IV haben Sie, wenn die Versicherung Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung als Unfähigkeit zur Erwerbsarbeit anerkennt, und zwar laut Bundgesetz «als bleibende oder zumindest längere Zeit andauernde Erwerbsunfähigkeit»: wenn Sie also aufgrund einer Beeinträchtigung Ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit nicht oder nur teilweise arbeiten können. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie diese Behinderung bereits bei Ihrer Geburt hatten oder ob sie die Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.

DIE ANMELDUNG

Sie müssen sich selbst um die Anmeldung bei der IV kümmern. Sind Sie dazu nicht in der Lage, können dies Ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder Personen, die Sie regelmässig betreuen oder unterstützen, an Ihrer Stelle tun.

Der erste Schritt ist der Besuch bei Ihrer Hausärztin oder ­Ihrem Hausarzt, die Ihnen eine allfällige Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Damit können Sie sich nun offiziell bei der IV anmelden: Unter rebrand.ly/anmeldung finden Sie die entsprechenden Formulare. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen sofort ein. Die Abklärung – die auch so schon sehr lange dauern kann – wird sonst nochmals verzögert.

Die Unia hilft

Nicht nur das Arbeitsleben, auch die Sozialversicherungen gehören zum Aufgabengebiet einer Gewerkschaft. Falls Sie Mühe mit der Anmeldung bei der IV haben oder mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, bekommen Sie Hilfe bei Ihrem zuständigen Unia-Sekreta­riat. Die Adressen finden Sie unter www.unia.ch.

DIE ABKLÄRUNG

Ob Sie Anspruch auf eine Rente haben, klärt Ihre kantonale IV-Stelle ab. Dazu wird sie Unterlagen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und Ihrem Arbeitgeber verlangen. Sie überprüft ausserdem mit Fach­leuten, welche Tätigkeiten Sie in Ihrem Arbeitsbereich zu erfüllen haben und ob eine allfällige Wiedereingliederung möglich ist.

DER ENTSCHEID

Bedenken Sie, dass für die IV nicht nur wichtig ist, ob Sie tatsächlich unter einer Beeinträchtigung leiden. Die Stelle will vor allem wissen, ob und wie viel Sie trotzdem arbeiten können. Die kantonale IV-Stelle stellt Ihnen noch vor dem definitiven Entscheid einen sogenannten Vorbescheid zu. Sobald Sie diesen bekommen, haben Sie und Ihre Versicherung 30 Tage Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Sofern Sie keine Ergänzungen oder Einwände haben, erlässt die Behörde eine Verfügung.

DER REKURS

Gegen eine Verfügung der IV können Sie beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde einlegen. Das müssen Sie schriftlich und innerhalb von 30 Tagen tun.

DIE RENTE

Eine Rente erhalten Sie frühestens sechs Monate nach der Anmeldung. Die Höhe der IV-Rente wird durch drei Faktoren bestimmt: das bisherige Erwerbseinkommen, die Anzahl der Jahre, in denen Sie in die IV einbezahlt haben (Beitragsjahre) und der Grad Ihrer Invalidität. Sind Sie zu mindestens 40 Prozent beeinträchtigt, so bekommen Sie eine Viertelrente. Anspruch auf eine halbe Rente haben Sie bei einer Invalidität von 50 Prozent. Ab 60 Prozent bekommen Sie eine Dreiviertelrente, ab 70 Prozent eine volle Rente. Die genaueren Informationen finden Sie hier: rebrand.ly/iv-rente.

DIE FRÜHERFASSUNG

Wenn Sie bereits länger oder immer wieder arbeitsunfähig sind, können Sie sich zur «Früherfassung» bei der IV anmelden. Dies können Sie selber oder Ihre Firma, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, die Versicherung oder Familienangehörige tun. Eine Früherfassung ist noch nicht die eigentliche Anmeldung.

Entscheidend ist für die IV der Grad der Beeinträchtigung.

Die frühzeitige Meldung soll Ihnen und Ihrem Unternehmen jedoch dabei helfen, dass Sie erwerbstätig bleiben können. Beispielsweise, indem Ihr Arbeitsplatz oder Ihre Arbeitszeiten an Ihre Beeinträchtigung angepasst werden. Stellt die Versicherung fest, dass zusätzliche Massnahmen notwendig sind oder dass Sie Anspruch auf eine Rente haben, werden Sie aufgefordert, sich bei der IV anzumelden.

IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Kindern unter 18 Jahren oder Kindern unter 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind, haben übrigens Anspruch auf Kinderrenten.

DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN

Reicht die Rente nicht zum Leben aus, können Sie Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Die EL-Stellen befinden sich in der Regel bei den kantonalen Ausgleichskassen. Für IV-Bezügerinnen sind diese Zahlungen besonders wichtig: Es gehören nämlich nicht nur Beiträge an Lebensunterhalt und Miete dazu, sondern auch die Erstattung von gewissen Krankheits- und Behinderungskosten. Dies gilt beispielsweise für Transport, Spitex oder medizinische Hilfsmittel. Infos zu den Ergänzungsleistungen finden Sie hier: rebrand.ly/e


AssitenzbeitragHilfe im Alltag

Wenn Sie eine Beeinträchtigung haben, aber genügend selbständig sind, um zu Hause zu leben, haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. Diese Leistung wurde 2012 im Rahmen einer IV-Revision eingeführt um Menschen mit einer Be­hinderung ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen.

Die Bedingungen, um einen solchen Beitrag zu erhalten: Sie müssen mindestens
10 Stunden in der Woche erwerbstätig sein oder eine Ausbildung absolvieren. Aus­serdem müssen Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen. Das ist eine Leistung zur IV und AHV für Personen, die bei alltäglichen Dingen wie Essen, Ankleiden, Sitzen und Körperpflege die Hilfe anderer Menschen benötigen. rebrand.ly/hilflose

ARBEITGEBER. Über den Assistenzbeitrag werden IV-Rentnerinnen und Rentner
zu Arbeitgebern für jene Menschen, die Ihnen im Alltag helfen. Diese Personen dürfen allerdings weder in direkter ­Linie mit Ihnen verwandt noch verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Über den Assistenz­beitrag können Sie einen Stundenlohn bezahlen, der Fr. 32.90 für wenig qualifi­zierte und Fr. 49.40 für hochqualifizierte Leistungen beträgt. Auch Nachtzuschläge sind vorgesehen. Den Assistenzbeitrag erhalten Sie ­monatlich, wenn Sie die Stundenabrechnung Ihrer Angestellten einreichen. Zudem benötigen die Assistenten einen Arbeits­vertrag. Darin werden Lohn, Ferienanspruch, Kündigungsfrist und so weiter festgelegt. Genaueres finden Sie unter: rebrand.ly/assistenz.

16 Kommentare

  1. Dini Daniel 21. Februar 2022 um 12:32 Uhr

    Hallo
    Bin seit 2014 bei der IV. angemeldet. Zuerst wurde ich abgelehnt. Nach Gericht mussten iv mich begutachten. Wurde nach Rorschach geschickt Psychologen, Neurologie. Dann noch nach Zürich nochmal Psychologie abklären. 2021 nach Bern Neurologie. (Adhs).Zur Zeit habe ich 4 Bandscheiben OPs.1 Bandscheiben im Halswirbel ,2x infiltrieren.2 Bypass, Knieschmerzen ,Chronische Schmerzen Rücken. ADHS im Alter.Ist Alles nachgewiesen und durch Gutachten bestätigt.
    Wie lange dauert denn das ganzen noch????
    Möchte mit meinem Fall an die Öffentlichkeit. Kann mir jemand helfen…..

    • 23. September 2022 um 23:44 Uhr

      bei pro infirmisgibts Hilfe zur OV Anmeldung.

      für an die Öffentlichkeit seine Geschichte zu teilen empfehle ich dir Dini daniel“ geh zu Kassensturz oder RTL schweiz

  2. Danijela Babic 28. Januar 2022 um 10:29 Uhr

    Wo kriege ich Hilfe wenn die IV Stelle extra mit Verzögerungen meinen Fall hinhält? 4 Rückenoperationen, Sozialamt, Anwalt, Obergericht Luzern alles habe ich hinter mir. Letzte Ausrede von IV Stelle war über Anwalt nach letztem Schreiben vom 17. August 2021, keine Kapazitäten für die 2 Begutachtung über IV Gutachter wegen Corona. Das Ganze läuft schon seit 12 Jahren, Umschulung mit Bestboten abgeschlossen, Praktikum gemacht, aber Arbeit geht leider nicht. Sogar Sozialamt hat Haushaltshilfe bezahlt, zur welcher ich pro Woche 8 Stunde Zeugnis habe. Gibt es wirklich Gesetzlich keinen Rahmen wo es entlich abgeschlossen werden kann?

    • Anna 21. Februar 2022 um 2:39 Uhr

      Bei mir hat bei Verzögerungen jedesmal die Rechtsschutz geholfen. Zuletzt auch das schonungslose ins Gewissen reden bei den entsprechenden Stellen. Ich hatte zuletzt etwa alle Anlaufstellen im Boot und benötigte auch zwei Anläufe bei der IV. Klar, das System ist komplex. Im Netz sind gute A
      Infos zu fast jedem Thema zu finden. Zuletzt schrie ich die Leute nur noch an und wurde dann mit der Rente zum Schweigen gebracht. Ich wurde in jeder Hibsicht hingehalten und ausgetrickst. Irgendwann hatte ich den Dreh raus, wie man vorwärts-kommt. Selber aktiv werden und niemals warten. Sich in der Wartezeit für andere stark machen brachte auch Glück. Unbedingt selbstbewusst bleiben, denn die Rente ist verdient, man muss kämpfen!

    • Irene 21. Februar 2022 um 2:46 Uhr

      Gehen Sie einmal zu Dr. Engler Gabriele, sie ist sehr geduldig und kennt sich aus und kann die Probleme richtig beschreiben. Sehr erfahren. Hoffe es passt auch zwischen-menschlich, auf jeden Fall viel Glück.

  3. Sabine ebener 10. August 2020 um 15:41 Uhr

    Guten Tag ,ich habe bereits die zweite Ablehnung auf IV Rente vom Kantonsgericht erhalten .Ich brauche dringend Hilfe , um beim Gericht in Luzern Einsprache zu erheben . Da ich schon an vielen Orten um Hilfe gebeten habe , ohne Erfolg , hoffe ich ,dass Sie mir vielleicht eine Anlaufstelle nennen könnten ,wo ich kostenlos Hilfe erhalten kann. Mit bestem Dank

  4. Roger Jucker 7. Juli 2020 um 17:20 Uhr

    Geb. 28.10.1958
    Mir wurde per 1.11.2020 eine IV-Rente / Grad 100% zu gesprochen. Die Pensionskasse der Coop will mir jedoch nur eine Altersrente und keine IV-Rente gemäss internen Regelungen auszahlen. Seit Oktober 2019 kämpfe ich mit der Coop-PK für eine IV-Rente.

    Freundliche Grüsse

    Roger Jucker

  5. Lüthi Roland 27. August 2019 um 11:37 Uhr

    Interessiert habe ich es durchgelesen, wie sieht es aus, wenn eine Person, ein Schmerzsyndrom nach einer OP bekommen hat, dieser ist aber nicht objektivierbar. Konkret, ich habe dieses Problem, seit einer Brustkorboperation, damals sagten die Ärzte, dass dies vorkommen kann, denn der Nerv wurde „beleidigt“ als sie mit dem OP Werkzeug zwischen den Rippen durch sind. Seitens IV wurden viele Unwahrheiten zu Protokoll gegeben, so dass ich nun alleine da stehe und als voll arbeitsfähig (-19.3%) bin. Selbst als Tankwagen Fahrer durfte ich wieder arbeiten. Obwohl ich Medikamente einnehme, die es nicht empfehlen Fahrzeuge zu führen oder Maschinen zu bedienen. Wir sind verzweifelt und so scheint es, komplett machtlos. So seien Schmerzpatienten nicht bezugsberechtigt. PS. Ich will keine Rente, ich möchte gerne eine Umschulung machen dürfen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Roland Lüthi
    rojul.ch

    • Schneiter 22. April 2021 um 13:36 Uhr

      Sehr geehrter Herr Lüthi
      Ich habe heute Ihren Kommentar auf der seite https://www.workzeitung.ch gesehen , ich befinde mich nach drei Rückenoperationen(Wirbelsäulenversteifung) in 1.5 Jahren , heute in derselben Situation wie Sie . Daher wäre ich interessiert daran , Ob Sie doch noch eine Umschulung oder rente erhalten habe. Gerne würde ich auch wissen welche MEDAS Stelle die Gesundheitsabklärung für die IV gemacht hat .
      Ich wünsche Ihnen auf jedenfall Gute Besserung .
      freundliche Grüsse
      Bruno Schneiter

    • Oezkan Nazmi 7. Mai 2021 um 21:47 Uhr

      Guten Tag

      Ich habe Ihr Schreiben gelesen und möchte dazu ein wenig kommentieren.
      Ich bin in einer ähnlichen Situation.
      Ich habe nach zwei Unfällen an beiden Füssen Arthrosen.
      Eine Lisfrsnc und eine Sprunggelenksarthrose.
      Bei beiden Füssen habe ich Schmerzsyndrom.
      Von der Suva bekomme ich eine Rente vom 30%.Die Suva behauptet ich könne in einer angepassten Tätigkeit zu 100% arbeiten,dies ist eine Klische vorm von der Suva.
      Nun ist die IV noch zuständig für die nachfolgen der Unfälle.
      Ich musste bei der ABI Basel zur Begutachtung.Mein Anvalt sagt es würde warsceinlich keine IV Rente geben.
      Ich bin sowieso in einer sehr gestressten Situation.
      Also werden vermutlich meine Schmerzen nicht Ernst genommen.
      Es bleibt mir nichts anders übrig als sbzuwarten.
      Ich wünsche dir viel glück und Erfolg.
      Gieb nicht auf denn ich weiss wie es ist mit den Schmerzen zu leben.
      Es versteht dich niemand und man steht alleine da.
      Liebe Grüsse
      Nasmi

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.