David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Mein Vorgesetzter wird Ende Sommer pensioniert, deshalb habe ich ein Zwischenzeugnis verlangt. Mein Arbeitgeber hat mich nun zu einem Gespräch aufgeboten und will eine Begründung, weshalb ich ein Zwischenzeugnis wolle. Darf er das?
KLARER FALL: Ihr Chef oder Ihre Chefin muss Ihnen jederzeit ein Zwischenzeugnis schreiben. (Foto: 123rf)
DAVID AEBY: Nein. Sie haben jederzeit das Recht, auch wenn Sie die Stelle nicht wechseln, ein Arbeitszeugnis, in diesem Fall ein sogenanntes Zwischenzeugnis, zu verlangen. Eine Begründung dazu ist nicht nötig. Es reicht vielmehr Ihr Wunsch, dass Ihnen ein Zwischenzeugnis ausgestellt werde. Es ist auf jeden Fall ratsam, dass Sie aufgrund der personellen Veränderung, also Wechsel von Ihrem Vorgesetzten, ein Zwischenzeugnis verlangen. Ihr jetziger Vorgesetzter weiss am besten, welche Tätigkeiten Sie ausüben, und kann somit auch Ihre Leistungen im Rahmen Ihrer Tätigkeit beurteilen. Wichtig ist dies auch, sollte Ihnen der neue Chef kündigen. Er kann nach kurzer Zeit unmöglich eine glaubwürdige Beurteilung Ihrer Tätigkeiten und Leistungen machen. Hinsichtlich Form und Inhalt enthält ein Zwischenzeugnis dieselben Angaben wie das Vollzeugnis.