Regula Dick von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich arbeite seit 2 Jahren für eine Metzgerei. Vor drei Monaten wurde ich krank. Wann ich wieder arbeiten kann, weiss ich noch nicht. Die Firma hat finanzielle Probleme. Seit meiner Erkrankung habe ich den Lohn nicht mehr erhalten. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen worden sei. Mein Chef behauptet, er könne mir den Lohn erst ausbezahlen, wenn die Krankentaggeldversicherung zahle, was diese aber noch nicht gemacht habe. Ein Kollege hat mir gesagt, ich könne von der Krankentaggeldversicherung verlangen, dass sie mir die Taggelder direkt auszahle. Stimmt das?
EINKOMMEN TROTZ KRANKHEIT: Die Versicherung muss zahlen. Foto: Fotolia
Regula DICK: Ja. Sie haben gegenüber der Krankentaggeldversicherung einen eigenen rechtlichen Anspruch auf die Krankentaggeldleistungen. Sie können verlangen, dass das Taggeld direkt an sie ausbezahlt werde. Ihr Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, ihnen den Namen der Krankentaggeldversicherung zu nennen. Wenden Sie sich in einem Einschreibebrief an die Versicherung. Teilen Sie ihr mit, dass der Arbeitgeber Ihnen das Taggeld nicht auszahle, und fordern Sie sie auf, diese an Sie persönlich zu überweisen. Legen Sie dem Schreiben Ihre Arztzeugnisse bei, und senden Sie sie in Zukunft sowohl dem Arbeitgeber als auch an die Krankentaggeldversicherung.
Guten Tag
Ich versuche es jetzt mal hier.Ich arbeite bei Batmaid seit ca 6 Jahren und hatte am 21.Oktober einen Unfall ,ein Bänderriss am Fuss und musste 4 Wochen ausfallen ,da ich im Stundenlohn bin war zu dieser Zeit die Löhne eher Mager ca 1700 Franken.
Die Unfallversicherung Groupe Muetel sollte mir das Krankentaggeld ausbezahlen.unzählige Anrufe und Email folgten.Leider vergebens.Ich warte jetzt 4 Monate auf das Geld .
Mit freundlichen Grüssen Frau Schilling