Jean Ziegler
Pierre Durand (Name geändert) wurde zusammen mit seinen sechs Geschwistern den Eltern entrissen. Sein Vater war ein bitterarmer Tagelöhner aus dem freiburgischen Broye, seine Mutter eine kränkelnde, nur teilweise arbeitsfähige Putzfrau. Die Fürsorgebehörde der Gemeinde beschloss, die Kinder zu verdingen – bei Bauern in den Kantonen Bern und Freiburg. Die Polizei holte sie ab. Sie sahen ihre Eltern nie wieder.
DIE HÖLLE. Der vierjährige Pierre Durand wurde in das katholische Institut Marini in Montet FR eingeliefert. Er erlebte die Hölle. Was dort vielen Kindern dieser von Ordensleuten geführten «Erziehungsanstalt» zugestossen ist, hat eine Kommission untersucht, die der energische Freiburger Bischof Charles Morerod eingesetzt hatte: an Folter grenzende Schläge, sexuelle Misshandlungen, anhaltender Essensentzug. Das Bundesgesetz über die Entschädigung für Opfer der fürsorglichen Zwangsmassnahmen verlangt von den Gesuchstellenden dokumentierte Beweise für ihre «Opfereigenschaft». Dank der Untersuchungskommission von Bischof Morerod konnte Pierre Durand seine «Opfereigenschaft» schlüssig beweisen.
Januar 2018: Pierre Durand erhält Bericht vom Bundesamt für Justiz in Bern. Sein Gesuch ist anerkannt. Ihm wird die gesetzliche Entschädigung von 25’000 Franken zugesprochen. Durand war ein Leben lang Hilfsarbeiter. Wie die allermeisten der über 80’000 Verdingkinder konnte er keine Lehre oder sonstige Berufsausbildung machen. Mit seiner Frau lebte er eine prekäre Existenz. Als der Bericht aus Bern eintraf, war Pierre bereits schwer krank. Trotzdem war er guten Mutes. Er sagte zu seiner Frau: «Wenigstens kannst du jetzt noch ein wenig besser leben. Das Geld aus Bern wird dir dabei helfen.»
Das Parlament muss die Betreibungen ehemaliger Verdingkinder aufheben.
BETREIBUNG. Die 25’000 Franken wurden im Februar 2018 dem Lohnkonto von Durand bei der UBS gutgeschrieben. Die UBS schickte das Geld sogleich weiter an das Konkurs- und Betreibungsamt des Kantons Wallis. Wie unzählige ehemalige Verdingkinder hatte auch Durand hohe Schulden. Er starb vor wenigen Wochen. Seine Frau erhielt keinen Rappen.
Geld bringt ein zerstörtes Leben nicht zurück. Aber die Mehrheit der noch lebenden ehemaligen Verdingkinder lebt im Elend, geplagt von physischen und psychischen Schmerzen. Für sie ist die Entschädigung aus Bern wertvoll.
Was Durands Witwe widerfahren ist, darf nie mehr passieren. Das Parlament und der Bundesrat müssen dafür sorgen, dass sämtliche Betreibungen gegen die Opfer des Nazigesetzes aufgehoben werden. Geschieht das nicht, bleibt das Entschädigungsgesetz ein Hohn.
Jean Ziegler ist Soziologe, Vizepräsident des beratenden Ausschusses des Uno-Menschenrechtsrates und Autor. Sein neuestes Buch, «Der schmale Grat der Hoffnung», ist im März 2017 auf deutsch erschienen.
Nur eine Frage habe ich: warum schickt eine Bank wie die UBS von sich aus Geld weiter ans Betreibungsamt? Wir haben doch das Bankgeheimnis? Was erzählt Herr Ziegler da? Ich meine, er sollte doch das auch wissen, dass das einerseits nicht gemacht wird und anderseits nicht zulässig ist. Ich hatte auch Betreibungen, aber nie hat meine Bank Geld einfach weitergeschickt… Mir scheint das eigenartig. Herr Ziegler, können Sie das bitte aufklären? Danke
das tut mir leid für dich, ich kann dich aber gut verstehen.lg
Habe meinen Antrag Ende Februar geschickt ich brauchte mehre Monate bis ich mich entscheiden konnte seit dem habe ich schlaflose Nächte all die schlimmen Erinnerungen kommen wieder zurück das schlimme an der Sache ist meine Schwester als ich 4 Jahre alt wahr ist mit 9 Monaten gestorben kurtz darauf hat man mich und mein Bruder mit Gewalt in ein Heim in Winterthur befördert ich stand stundenlang am Zaun weinte und wartete auf meinen Fater der mir ein Streuslein Walderdbeeren durch den maschenzaun reichte das ungefähr eine Woche lang von einem Tag auf den andern mag ich mich an nichts erinnern man hat mich mit Medikamenten still gelegt mein Gedächtnis kam als ich mich in einem Garten mit meinem Bruder weinend bei fremden Leuten in Rheinau wahr dort ging die Hölle los harte Arbeit Schläge sexuelle übergriffe von Ostern bis spät in den Herbst barfuß mit 14 bin ich abgehauen wollte so weit wie möglich weg nach 2 Tagen wahr ich in la neuveville dort sprach man französisch ich glaubte in Frankreich zu sein dort habe ich eine leer als Maler gemacht Arbeitszeit 7 -12 1-6 Samstag 7-12 und 1-4 Bude aufreumen und das für 5 fr im Monat auch Schläge bekam ich und Drohungen mit erziungsanstalt ( tessenberg ) als ich 16 wahr sagte mier der Lehrmeister dein Vater ist vor 2 Monaten gestorben und gab mier eine schuhschachtel mit ein paar photos ich wollte wissen wo meine Schwester und mein Fater beerdigt sind bis heute weiß ich nicht wo der einzige Trost ist die Pflege Mutter in Rheinau ist an Unterleibkrebs gestorben genau dort wo sie mich geschaendigt hat es gibt also doch Gerechtigkeit
zuerst möchte ich gesagt haben, dass ich nicht davon betroffen bin, gott sei dank,,,aber es läuft eine grosse schweinerei mit den paar blutzgern die betroffene, wenn überhaubt bekommen,,,es sei noch zu sagen, dass eigentlich alle jenische in der schweiz davon betroffen sind und das von kindesauf,,,meine jugend sowie später die selbstständigkeit wurde immer mit pflastersteinen beworfen, und wird es heute noch,,,würde gerne mal mit einer person, die auch zuständig ist, ein wörtchen reden und meine situation schildern,,,herzlichen dank.
helft den betroffenen bitte schnell, sie haben meist die kraft nicht, die gut gemeinten ratschläge umzusetzen,
Durands Witwe MUSS das Geld erhalten, vielen dank
Hallo zuerst. Auszug aus dem Begleitschreiben des EJPD an Die Opfer….
“ Sie haben das Recht, frei über diesen Betrag zu verfügen. Konkret heisst das;
– Niemand darf Ihnen den Solidaritätsbeitrag wegnehmen.
– Steuerämter dürfen ihnen den Solitaritätsbeitrag nicht als Einkommen anrechnen.
– Falls Sie Betreibungen oder Schuldscheine haben, darf der Solitaritäsbeitrag nicht gepfändet werden.
– Falls Sie einen Beistand haben, darf er den Solitaritätsbeitrag z.B. nicht für Kosten Ihres normalen Lebensunterhalt oder eines eventuellen Heinaufenthaltsverwenden.
-Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe dürfen wegen der Auszahlung des Solidaritätsbeitrags grundsätzlich nicht gekürzt werden……….. usw
Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Solidaritätsbeitrag aus Schwierigkeiten mit anderen Behörden stossen, können Sie auch direkt mit dem Bundesamt für Justiz, Fachbereich FSZM Tel. 058 462 42 84, oder sekretariat@fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch Kontakt aufnehmen.
Gruss beat christ
Ich habe die 25.000.- auch erhalten . Vorgängig kam ein eingeschriebener Brief vom UEK, darin war ausführlich erklärt welche Rechte man hat und wo man sich bei Unstimmigkeiten melden kann! Ich denke, dass der Betroffene sich bei einer Opferhilfe melden sollte und die dann alles Weitere in die Wege leiten!
Genugtuungs- Gelder sind UNPFÄNDBAR!
Aber die Betreibungsämter kümmert das Recht nicht im Geringsten.
Ich habe vor Bundesgericht gewonnen weil sie mir die Liechtensteinische AHV- Rente wegnehmen wollten.
Verdingkinder bestohlen. In den Akten steht, das Geld liegt in bar bei der Amtsvormundschaft der Stadt Bern in bar vorhanden. NIE ERHALTEN !!!
Gruss Ch. Probst
Hast du dich beim Sekretariat Fürsorgerische Zwangsmassnahmen gemeldet deswegen? Die sind extrem hilfsbereit und freundlich! Das Geld wird niemals! bei der Amtsvormundschaft hinterlegt, wenn du ein Bank- oder Postkonto angegeben hast.