Igor Zoric vom Service Arbeitszeit beantwortet Fragen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung.
Ich arbeite von Montag bis Freitag jeweils von 8 Uhr bis 14 Uhr in einem Callcenter. Unsere Stempeluhr erfasst die Arbeitszeit im 15-Minuten-Takt. Komme ich zu spät, zum Beispiel um 8 Uhr 01, so bestraft mich unser Zeiterfassungssystem damit, dass es mich erst um 8 Uhr 15 einstempelt. Arbeite ich aber 10 Minuten länger, so streicht mir das System die Arbeitszeit, die über das normale Arbeitsende hinausgeht. Ist dies erlaubt?
EXAKT: Die Firmen müssen die genaue Arbeitszeit erfassen und dürfen dabei nicht runden. (Foto: DPA)
Igor Zoric: Nein. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit so erfassen, wie sie tatsächlich geleistet wurde. Arbeitszeit ist gemäss Arbeitsgesetz die Zeit, in der man sich zur Verfügung des Arbeitgebers halten muss. Sobald Sie einstempeln, sind Sie also am Arbeiten. Damit die Behörden kontrollieren können, ob das Arbeitsgesetz in einem Betrieb eingehalten wird, muss die Länge der Arbeitszeit exakt erfasst werden. Zudem müssen beispielsweise die tägliche und die wöchentliche Arbeitszeit, geleistete Überzeit sowie Pausen von einer halben Stunde und mehr ausgewiesen werden. Manipulationen an der Zeiterfassung sind verboten. Auch wenn Überstunden im Arbeitsvertrag pauschal mit zusätzlichen Ferien oder einem entsprechend höheren Grundgehalt abgegolten werden, müssen sie exakt erfasst werden.
Welcher § des Arbeitszeitgesetz kann man gegen den Minutenklau anwenden?
Bay
Bei uns im firma mein Arbeitgeber hat gesagt 30 minuten muss von Arbeitzeit weg. Und noch vor dem arbeits beginn muss man 4 bis 5 minuten vorher im Firma zu sein. Ist das richtig?
Bei uns ist es exakt genau so wie oben beschrieben. Also wie verhält man sich am besten? Zehn Minuten mehr sind bei uns quasi gratis für den Arbeitgeber.
Was kann man da tun??
Bei uns läuft es ähnlich, gibt es dazu einen Paragraphen, den man anführen kann? Um dagegen anzugehen, brauche ich eine Argumentationsgrundlage