Die Geschichte beginnt mit einem Paukenschlag und endet mit einem Trillerpfeifenkonzert. Dazwischen spielen Schubladen die zentrale Rolle.
FEINDINNENBILDER: Mit Teppichklopfer (1946) und Diskutantin (1920) traten die Gegner des Frauenstimmrechts an – und hatten Erfolg. (Fotos: Otto Baumberger, Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung ZHdk / © 2018, Prolitteris, Zurich.)
Auf der Forderungsliste des Landesstreiks 1918 belegt das Frauenstimmrecht den zweiten Platz. Die prominente Plazierung schlägt bei den Frauenrechtlerinnen wie «eine Bombe» ein. Ein Paukenschlag. Sofort und per Telegramm empfiehlt die Präsidentin des Schweizerischen Frauenstimmrechtsverbands, Emilie Gourd, dem Bundesrat «wärmstens», das Frauenstimmrecht umzusetzen. Erfolglos. Ebenso erfolglos sind die beiden nationalrätlichen Motionen des Basler Freisinnigen Emil Göttisheim und des Zürcher Sozialdemokraten Herman Greulich. Die Begehren verschwinden in einer Schublade.
Auch die Genossen gehören zur Front der Patriarchen.
WICKS TIRADEN
Wirkung erzeugt der Paukenschlag aber unter den Frauen. Der Bund Schweizerischer Frauenvereine (BSF, heute Alliance F) setzt 1919 mit einem klaren Bekenntnis zum Frauenstimmrecht ein wichtiges Zeichen. Es folgen Abstimmungen in sechs Kantonen. Sie gehen fast alle auf sozialdemokratische Eingaben zurück. Und alle enden sie mit einem deutlichen Nein der Männer. Auch die Genossen gehören mehrheitlich zur Front der Patriarchen.
Einen neuen Anlauf nehmen die Frauen an der Schweizerischen Ausstellung für Frauenarbeit (SAFFA). In Bern demonstrieren sie 1928 mit einer riesigen Schnecke, um das fehlende Tempo der Behörden anzuprangern. Ihre Petition unterschreiben eine Viertelmillion Frauen und Männer. Doch auch sie verschwindet in einer Schublade.
Derweil führen Frankreich und Italien kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs das Frauenstimmrecht ein. Und Gewerkschafter und Sozialdemokrat Hans Oprecht doppelt mit einem Postulat nach. Er will sicherstellen, dass die Schweiz nachzieht. Im Nationalratssaal fliegen die Fetzen.
Man könne einen Staat auch «zu Tode demokratisieren», warnt der Luzerner Katholischkonservative Karl Wick: «Es ist gefährlich, sich immer nur auf die abstrakten Menschenrechte zu berufen. Man ist nie Mensch, man ist entweder Mann oder Frau, und die Eigenart beider muss auch in der Demokratie zum Ausdruck kommen.» Und Wick weiter: «Das politische Frauenstimmrecht ist im Grunde genommen eine Kapitulation der Frauen vor dem Mann, das Eingeständnis, dass das Parlament, die einseitige Demokratie, wichtiger ist als das Haus und der Herd und das Heim.» Oprechts Postulat kommt trotzdem durch – und landet schon mal in einer Schublade.
62 Jahre: Das Stichdatum
Als erste gesamtschweizerische Organisation verfolgte der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht (SVF) seit 1909 als Ziel und Zweck das volle Stimm- und Wahlrecht der Frauen. Das Flugblatt Nr. 1 begründete die Forderung mit den Menschenrechten. Der Verband verteilte es im eidgenössischen Parlament.
VON ROTENS VORSTOSS
Peter von Roten ist Walliser und bei den Katholischkonservativen. Seine Frau Iris von Roten eine versierte Juristin, Journalistin und radikale Feministin. Er steht unter ihrem Einfluss. Als Nationalrat verlangt von Roten 1949, man solle abklären, wie der Begriff des «stimmberechtigten Schweizers» in der Verfassung auf die Frauen auszuweiten sei. Doch die Politiker zeigen sich unbeeindruckt. Sie verweisen auf die (schweizerische) Verknüpfung von Wehrpflicht und Stimmrecht. Es herrscht der Kalte Krieg. Ein geeignetes politisches Umfeld, um die patriarchale Machtposition zu behaupten.
Es ist der Bundesrat, der die Sache in den fünfziger Jahren wieder ins Rollen bringt. Mit seinem Vorhaben, auch die Frauen in einen obligatorischen Zivildienst einzubinden. Unter den Frauenrechtlerinnen erhebt sich ein Sturm der Entrüstung. Keine neuen Pflichten ohne Rechte. Über die Vorlage wird 1957 abgestimmt. Die Frauenstimmrechtsvereine in der Westschweiz und im Tessin rufen die Gemeinden auf, die Frauen für diese Abstimmung einfach in die Stimmregister einzutragen. Ganz im Sinne von Peter von Roten, «stimmberechtigte Schweizer» auf die Frauen auszuweiten. Nur wenige Gemeinden folgen dem Aufruf. Für das grösste Aufsehen sorgt die kleine Walliser Bergbauerngemeinde Unterbäch. Unter von Rotens Einfluss entscheidet auch sie, den Frauen den Gang an die Urne zu ermöglichen. Das mediale Echo ist enorm.
Unter dem Druck der Reaktionen sieht sich der Bundesrat genötigt, mit dem Frauenstimmrecht vorwärtszumachen. Und arbeitet eine Vorlage zur Verfassungsänderung aus. Die Frauenverbände kämpfen, reden, lobbyieren, klären auf – und enthalten sich jeglicher Provokation. Vergeblich. Einmal mehr. Am Sonntag, dem 1. Februar 1959, sagen die Männer schon wieder Nein. Mit einer satten Zweidrittelmehrheit. Als am Montag in Basel die Lehrerinnen am Mädchengymnasium in den Streik treten, werden sie gebüsst. Einen ersten Durchbruch gibt es trotzdem: In Neuenburg, Waadt und Genf überwiegt das Ja. Alle drei Kantone führen das Frauenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene ein.
5000 Frauenrechtlerinnen und allen voran: Emilie Lieberherr.
LIEBERHERRS REDE
Der Bundesrat hat es nun nicht mehr eilig. Selbst die Proteste der aufbegehrenden Jugend von 1968 machen den Männern kaum Eindruck. Im Gegenteil: Nun will der Bundesrat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnen – mit dem Vorbehalt des fehlenden Frauenstimmrechts. Frauenrechtlerinnen reagieren mit einem «Marsch nach Bern». 5000 sind sie und ziehen Anfang März 1969 vom Berner Bahnhof zum Bundesplatz. Junge 68er Feministinnen mischen sich unter die älteren Kämpferinnen, rote Fahnen unter die Transparente. Allen voran schreitet die Zürcher Sozialdemokratin Emilie Lieberherr. Ihre fulminante Rede gipfelt in einer Resolution zuhanden von Bundesrat und Parlament. Tenor: ohne Frauenstimmrecht keine Menschenrechtskonvention! Kein Bundesrat kommt, um die Resolution entgegenzunehmen. Die Demonstrierenden erheben die Trillerpfeifen.
Von da an geht alles vergleichsweise schnell: Am 7. Februar 1971 sagen 65,7 Prozent der Männer endlich Ja. Und im Kanton Appenzell erheben die Männer die Schwerter.
Elisabeth Joris, geboren 1946, ist Historikerin und lebt in Zürich. Sie hat mehrere Standardwerke zur Frauen- und Arbeiterinnengeschichte der Schweiz publiziert.