David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich arbeite in einer Bar und bin im fünften Monat schwanger. Eine Arbeitskollegin hat mir erzählt, schwangere Frauen dürften von Gesetzes wegen nach 20 Uhr gar nicht mehr arbeiten. Unser Lokal geht immer erst am Abend auf und hat dann bis in die Nacht geöffnet. Kann ich jetzt also einfach zu Hause bleiben und bekomme dann trotzdem den Lohn?
MUTTERSCHUTZ: Schwangeren muss
für Nachtarbeit, etwa in einer Bar, ein Ersatz angeboten werden. (Foto: iStock)
David Aeby: Nein. Arbeitgeber haben schwangeren Frauen, die wie Sie zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten, nach Möglichkeit eine gleichwertige Arbeit tagsüber zwischen 6 Uhr und 20 Uhr anzubieten. Bei Ihrem Arbeitsplatz ist dies offensichtlich nicht möglich, da das Lokal ja den Tag hindurch geschlossen bleibt. Vielleicht führt Ihr Arbeitgeber aber noch einen weiteren Restaurationsbetrieb, der tagsüber offen ist. Dann könnten Sie dort arbeiten. Wenn Ihnen Ihr Chef aber keine Tagesarbeit anbieten kann und Sie nicht am Abend und in der Nacht arbeiten möchten, dürfen Sie zu Hause bleiben und haben Anspruch auf 80 Prozent Ihres Lohnes. In den letzten acht Wochen vor der Niederkunft dürfen Schwangere dann in keinem Fall mehr zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten, also auch dann nicht, wenn sie dies möchten. Ihr Chef oder Ihre Chefin ist dann ebenfalls verpflichtet, Ihnen eine Tagesarbeit anzubieten oder Ihnen freizugeben und 80 Prozent des Lohnes auszuzahlen.