Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Vor zwei Wochen sprach ich mit meiner Chefin. Ich verlangte mehr Lohn, weil ich weniger verdiene, als im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist. Vor zwei Tagen hat sie mir nun gekündigt. Ist diese Kündigung gerechtfertigt?
MISSBRAUCH: Wenn die Firma Ihnen unrechtmässig kündigt, können Sie vor Gericht eine Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen einfordern. (Foto: Fotolia)
Philip Thomas: Nein. Eine Kündigung, kurz nachdem Sie mehr Lohn verlangt
haben, deutet auf eine missbräuchliche Kündigung hin. Eine Kündigung ist dann missbräuchlich, wenn jemand Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht. Den Lohn gemäss Gesamtarbeitsvertrag zu verlangen ist ein berechtigter Anspruch. Auch wenn die Kündigung ungerechtfertigt erfolgt, ist sie jedoch gültig. Sie können aber eine Entschädigung verlangen. Dazu müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich bei Ihrer Firma Einsprache erheben.
Danach können Sie versuchen, sich mit Ihrer Chefin darauf zu einigen, wie das
Arbeitsverhältnis weitergeführt werden kann. Wenn dies zu keiner Lösung führt, so können Sie innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Richter eine Klage einreichen. Der Richter setzt dann die Höhe der Entschädigung fest. Das Maximum von sechs Monatslöhnen wird leider nur selten ausgeschöpft. Meistens werden nur zwei Monatslöhne zugesprochen. Nur wenn krasse Umstände vorliegen, sprechen die Richter mehr zu. Wenn Sie die Klage erst nach den 180 Tagen einreichen, so haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.