David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich mache Zivildienst. Gemäss Gesetz müsste ich einen langen Einsatz von sechs Monaten und dann jedes Jahr vier Wochen Zivildienst leisten. Solche Kurzeinsätze mache ich allerdings nicht. Denn viele Einsatzbetriebe, zu denen ich gerne ginge, verlangen Einsätze von mindestens zwei oder drei Monaten. Jetzt bekomme ich vom Staat in den Jahren, in denen ich keinen Einsatz leiste, jeweils eine Rechnung für Wehrpflichtersatz. Muss ich diesen zahlen? Und falls ja: Erhalte ich diesen irgendwann zurückerstattet?
EINSATZ: Zivildienstleistende müssen grundsätzlich keinen Wehrpflichtersatz bezahlen. (Foto: Keystone)
David Aeby: Ja, aber Sie erhalten ihn am Ende Ihrer Dienstpflicht zurückerstattet. Zivildienstleistende müssen grundsätzlich keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Im Gegensatz zu Zivilschutzleistenden und fürs Militär Untaugliche leisten Sie ja Ihre Wehrpflicht, einfach als zivilen Ersatzdienst anstatt als Militärdienst. Der Staat ist jedoch verpflichtet, von allen Dienstpflichtigen Wehrpflichtersatz einzutreiben, wenn sie in einem Jahr die vorgesehenen drei Wochen WK oder vier Wochen Zivildienst nicht gemacht haben. Nachdem Sie Ihre gesamte Zivildienstpflicht absolviert haben, erhalten Sie Ihren Wehrpflichtersatz zurückerstattet. Ihr Regionalzentrum schickt Ihnen dazu unaufgefordert ein entsprechendes Formular, das Sie der Wehrpflichtersatzbehörde weiterleiten können.