Ausgesteuert: So kommen Sie aus dem Tief

Jeden Monat verlieren über 3000 Menschen in der Schweiz den Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse. Wie geht es weiter – finanziell, beruflich und persönlich?

ENGPASS. Bei finan­- zieller Not überbrückt die Sozialhilfe die Zeit bis zur Rückkehr ins Erwerbsleben. (Foto: Getty)

Niemand kann ganz sicher sein. Die Aussteuerung trifft Frauen und Männer jeden Alters. Ein harter Schlag, nachdem bereits die Phase, in der zumindest die Taggelder noch flossen, belastend war: Warum erhalte ich nur Absagen auf meine Bewerbungen oder gar keine Antwort? Warum haben die Kurse und Praktika nichts gebracht, die mir das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) vermittelt hat? Sind meine Fähigkeiten denn nichts mehr wert? Was gelte ich noch in dieser Gesellschaft, die sich durch Leistung definiert, und was denken meine Familie und meine Freunde von mir?

Statistik ist ein magerer Trost für Betroffene. Trotzdem: 5 von 10 Personen finden bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung wieder eine Arbeit, nach fünf Jahren sind es 7 von 10. Nach der gleichen Studie des Bundesamts für Statistik zur Situation der Ausgesteuerten sucht nach fünf Jahren noch

5 von 10 Betroffenen
finden innerhalb eines
Jahres einen Job.

1 von 10 Personen eine Anstellung, 2 von 10 haben sich aus dem ­Arbeitsmarkt zurückgezogen. Allerdings gelten diese Zahlen für den Gesamtdurchschnitt aller Ausgesteuerten. Menschen über 55 Jahre haben schlechtere Chancen. In dieser Gruppe gelingt nach einer Studie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) nur etwa einem Drittel der Ausgesteuerten eine teilweise oder vollständige Rückkehr ins Erwerbs­leben. Die SKOS fordert deshalb, dass Personen ab 55 Jahren künftig auch nach der Aussteuerung weiterhin vom RAV betreut werden und Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe beziehen können.

Mit der Aussteuerung kommt zur seelischen Belastung die finanzielle. Manche Betroffenen haben das Glück, in der Partnerschaft oder Familie finanziell getragen zu werden, bis sie wieder ihr eigenes Einkommen erzielen. Andere haben Vermögen, von dem sie eine Weile zehren können. Erst wenn das Gesparte bis auf wenige Tausend Franken aufgebraucht ist, entsteht das Recht auf Sozialhilfe. Wobei zum Vermögen auch die Freizügigkeitsleistung aus der zweiten Säule, Gespartes von der dritten Säule und allfälliges Wohneigentum gezählt werden. Den Weg zum Sozialamt sollte man, auch wenn er schwerfällt, beizeiten gehen. Denn bis zur ersten Zahlung können einige Wochen verstreichen.

Ist kein Geld mehr da, deckt die Sozialhilfe die Lebenshaltungskosten.

VORSORGE BLEIBT WICHTIG

Solange jemand Arbeits­losentaggeld bezieht, fliessen weiterhin Beiträge in obligatorische Versicherungen: in die AHV/IV, in die berufliche Vorsorge (Auffangeinrichtung BVG) und in die Versicherung ­gegen Nichtbetriebsunfälle (bei der Suva).

Die Aussteuerung hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz durch BVG und Suva nach einer einmona­tigen Nachdeckungsfrist erlischt. Der Unfallversicherungsschutz bei der Suva lässt sich ­auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, danach ist das Unfallrisiko bei der Krankenkasse anzumelden. Auch die Todes- und ­In­validitätsversicherung bei der Auffangeinrichtung BVG kann weitergeführt werden. Der Antrag dafür ist spätestens 90 Tage nach Ende der Taggeldzahlungen einzureichen.

Nach der Aussteuerung besteht weiterhin eine AHV-Beitragspflicht. Fehlende Beitragsjahre können zu Rentenkürzungen führen. Ausgesteuerte müssen sich deshalb bei der AHV als nichterwerbstätig anmelden. Der Beitrag wird dann aufgrund des Vermögens und eines allfälligen Renteneinkommens berechnet. Ist der Ehegatte oder die Ehegattin erwerbstätig und bezahlt mindestens 956 Franken AHV im Jahr, entfällt die Beitragspflicht.

Übrigens haben auch Ausgesteuerte Anrecht auf Kinderzulagen – sofern nicht der andere Elternteil die Zulagen über seinen Arbeitgeber bezieht. Den Anspruch müssen Sie aber bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse selber anmelden.

Gerade jetzt sind soziale Kontakte und ein gutes Netzwerk wichtig.

DER NEUSTART

Kein Job, kein Lohn: da gibt es Dinge, die man besser bleiben lässt. Zum Beispiel Kredite aufnehmen, um sich vorzugaukeln, man habe ja doch Geld. Oder sich aus falscher Scham von allen sozialen Bindungen lösen. Im Gegenteil: Jetzt ist der Zuspruch von Freunden wichtig. Vielleicht besteht in der Region sogar eine Selbsthilfegruppe zum Thema (siehe selbsthilfeschweiz.ch). Gute Kontakte führen manchmal zu entscheidenden Hinweisen: Wer aus dem Bekanntenkreis kennt Firmen, die freie Stellen haben? Neben den Online-Jobbörsen lässt sich auch das Netzwerk von Stellenvermittlern nutzen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat ein Verzeichnis dieser Firmen online gestellt, in dem man die Anbieter nach Branchen, Funktionen und Regionen filtern kann: rebrand.ly/jobvermittler.

Ausgesteuerten gelingt selten aus dem Stand die Rückkehr in eine Anstellung, die der früheren gleichwertig ist. Häufig kommt es nur zu befristeten oder Teilzeit­anstellungen, und auch beim Lohn sind oft Abstriche zu machen.

Viele Betroffene nehmen solche Einschränkungen in Kauf, um wieder im Erwerbsleben Fuss zu fassen. Aber auch wenn Sie einen Job annehmen, der weder Ihren Fähigkeiten noch Ihren Wünschen ganz entspricht, sollten Sie sich ­Ihres Werts und Ihrer Rechte ­bewusst sein.

Reduzierter Unia-Beitrag

Für ausgesteuerte Unia-Mitglieder, die weiterhin erwerbstätig bleiben wollen, lohnt es sich, die Mitgliedschaft beizubehalten. Mit dem tiefsten Beitragssatz (aktuell ­Fr. 12.70 pro Monat bei Einkommen unter 1000 Franken) haben Sie weiterhin volles Anrecht auf den Unia-Mitgliederservice. Inklu­sive Rechtsberatung, die Ihnen hilft, beim Abschluss neuer Arbeitsverträge keine unzumutbaren ­Bedingungen einzugehen.


Arbeitslos mit 60+ Taggeld vor Frührente

Wer wenige Jahre vor dem Pensionsalter arbeitslos wird, hat es schwer, noch einmal eine Anstellung zu finden. Das Gesetz nimmt darauf Rücksicht, indem für Personen, die sich in den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Alters arbeitslos melden, eine verlängerte Frist für den Leistungsbezug gilt. Wer für die zurückliegenden zwei Jahre mindestens ­
22 Monate Beitragszeit nachweisen kann, hat damit Anspruch auf maximal 640 Taggelder. Das reicht für rund zweieinhalb Jahre (gerechnet mit rund 21 Bezugstagen pro Monat). Mit einem Zwischenverdienst, aus dem neue Anrechte auf Arbeitslosentaggeld entstehen, lassen sich die vier Jahre bis zum Rentenbezug überbrücken, und die Aussteuerung bleibt
einem erspart.

RENTEN-MINUS. Frühestens zwei Jahre vor ­Erreichen des ordentlichen Renten­alters ist im Prinzip ein Vorbezug der AHV-­Altersrente möglich. Dieser führt allerdings zur lebenslangen ­Reduktion der ­Rente um 6,8 Prozent pro Jahr des Vorbezugs. Wer also den Lebensunterhalt bis zum ordentlichen Rentenalter mit Arbeitslosentaggeldern finanzieren kann, sollte dies tun und nicht in die Frührente flüchten. Auch wenn das RAV manchmal nervt!

Übrigens: Im letzten halben Jahr vor Erreichen des AHV-Alters gilt die Pflicht, sich aktiv um eine Anstellung zu bemühen, nicht mehr.

5 Kommentare

  1. Urs Wildhaber 8. Januar 2022 um 11:02 Uhr

    EINES IST BEI DER LIEBEN ARBEITSLOSENKASSE WOHL VERGESSEN GEGANGEN !! WEM GEHÖRT EIGENTLICH DAS GELD, DAS EINEM ÜBER ALL DIE JAHRZEHNTE VOM BRUTTOLOHN JEDES MONATSENDE ABGEZOGEN WURDE !!! NOCH FRAGEN ??

  2. Heinz Nussbaumer 27. August 2020 um 13:09 Uhr

    ich bin seit vier Jahren Ausgesteuert. Habe aber das Glück dass ich auf Abruf mich beschäftigen kann, bin aber dennoch mehr zu Hause als an der Arbeit.
    Bin Chauffeur C/E suche eine Stelle als Kipperchauffeur oder Auf Lebensmittel. Nur Absagen wie am Förderband ist schade. Bin 54 Jahre alt verheiratet zwei Kinder.
    Wurde durch Konkurs Stellenlos. ich finde es schade dass Unternehmen immer Jüngere Arbeitnehmer und leider auch Grenzgänger wie Ausländer einstellen trotzdem man eine Regelung in der Schweiz hat zuerst Menschen im eigenen Land zu beschäftigen auch älter über 50.
    Ich habe mittlerweile über 500 Absagen in den Ordner. Ist sehr schade das man nicht einmal die Möglichkeit bekommt zu Arbeiten im eigenen Land wie die Schweiz.
    Denn auf meiner Branche sind Stellen vorhanden keine Chance. Was für mich noch trauriger ist, dass das RAV nicht einmal fähig ist Stellenlosen Menschen zu helfen wie miteinander das Problem anzugehen, nein man bekommt Verfügungen wen man sich wehrt wie keine Leistungen ich frage mich für was ist das RAF da zum drohen? Schafft diese Intuition ab!

    • Nani 14. Oktober 2020 um 13:04 Uhr

      Lieber Herr Nussbaumer
      Das tut mir sehr leid.
      Mir geht es trotz bester Arbeitszeugnisse gleich. Ich wurde mit 59 entlassen und bin nun seit 4 Jahren arbeitslos. Wenn ich sehe, was für Leute in meiner Branche Arbeit bekommen, könnte ich heulen.
      Ich wünsche Ihnen viel Kraft und alles Gute.

      • Dragorad Duknic 6. Oktober 2021 um 22:41 Uhr

        So lang dass Mann rechnungen bezahlen und steur ist alles ok. Spater bis du niemand. Ich denke dass vier Leben in reiche land und bestdemokratische Land.,aber leider geht alles nur uber Geld.

  3. Christoph Jeker 1. Januar 2020 um 14:40 Uhr

    Der Artikel ist etwas älter, das Gesetz ist wohl aber noch unverändert Das heisst, die 2 jährige Rahmenfrist gilt ab Alter 61 nicht mehr?

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