Unfallversicherer entlastet Firmen: Steilpass für mehr Lohn.
Diese Suva-Millionen gehören uns!

Die Suva entlastet die Firmen mit tieferen Unfallversicherungs­prämien in Millionenhöhe. Jetzt fordert die Unia: Davon müssen auch die Arbeitnehmenden profitieren.

GOLDRAUSCH: Schweizer Firmen können dank der Suva nächstes Jahr 120 Millionen einsparen. Deshalb müssen nun endlich die Löhne rauf. (Illustration: Rolf Willi)

Darüber reden sie nie. Doch nächstes Jahr sparen die Arbeitgeber glatte 220 Millionen Franken ein. Ohne einen Finger zu rühren. Und im darauffolgenden Jahr 2020 werden sie gleich nochmals in ähn­licher Höhe entlastet. Die Suva macht’s möglich. Die staatliche Unfallversicherung arbeitet so gut, dass sie im Geld schwimmt. Letztes Jahr erwirtschaftete sie eine hohe Rendite von 7,8 Prozent auf ihren Kapitalanlagen. Das Vermögen beträgt mittlerweile über 51 Mil­liarden Franken. Der Deckungsgrad stieg auf über 140 Prozent, die Reserven sind prallvoll. Nun kann man die Prämien senken. So geht überschüssiges Geld an die Versicherten zurück. Auch das ist ein Vorteil der nicht privaten Versicherung: das Geld fliesst zurück zu denen, die es auch einbezahlt haben, und nicht in die Taschen der Aktionärinnen und Aktionäre.

«Die Unfall­ver­sicherung ist ein
Lohn­bestandteil.»

LOHNBESTANDTEIL

Nächstes Jahr senkt die Suva die Prämien für die Berufsunfallversicherung (BUV) sowie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) um 15 Prozent (siehe Box unten). Das ergibt einen stattlichen Betrag von 520 Millionen Franken, nämlich 220 Millionen Franken in der BUV und 300 Millionen Franken in der NBU. Felix Weber, Vorsitzender der Suva-Geschäftsleitung, sagt: «Mit der Reduktion entlasten wir den Werkplatz Schweiz.» Weber spricht ­bewusst vom Werkplatz, da die Suva vor allem Beschäftigte im Bau­gewerbe und in der Industrie versichert. Im Dienstleistungssektor kommen dagegen private Versicherer zum Zug. Dort redet kaum jemand von Prämiensenkungen.

Die Verbilligung kommt zur rechten Zeit. Denn sie stärkt die Position der Arbeitnehmer­vertretungen in den Lohnverhandlungen. Unia-­Präsidentin Vania Alleva sagt: «Der Suva-Rabatt von 15 Prozent vergrössert den Spielraum für Lohnerhöhungen.» Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ­könnten nun nicht nur auf den guten Geschäftsgang in vielen Firmen hinweisen. Auch diese Prämienverbilligung schenkt jetzt noch ein. Es gibt also keine Ausreden mehr gegen substantiell höhere Löhne. Die Unia fordert für ihre Branchen bekanntlich 2,5 Prozent mehr (work berichtete: rebrand.ly/lohnwende).

Gute Argumente sprechen dafür, dass die ­Arbeitgeber die Entlastung in der BUV an die Arbeitnehmenden weitergeben. Unia-Ökonom Beat Baumann sagt: «Die obligatorische Unfallversicherung ist ein Lohnbestandteil. Wenn die Arbeitgeber entlastet werden, müssen sie dies an die Arbeitnehmenden weitergeben.» Sogar die «Neue Zürcher Zeitung» räumt ein: «Die Forderung der Unia ist durchaus berechtigt.» Das Blatt, das gewöhnlich dem Kapital dient, schätzt, dass die billigere Prämie für 2019 pro Versicherten etwa 250 Franken ausmacht.

«Die Forderung der Unia ist durchaus berechtigt.»

JURISTEN-EINWAND STICHT NICHT

Beim Arbeitgeberverband schrillen die Alarmglocken, ihm passt die Sache nicht. Er wischt sie vom Tisch: Die Arbeitnehmenden hätten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung von Teilen der Lohnnebenkosten. Die Versicherungsprämien gehörten zu den Lohnnebenkosten wie die So­zialabzüge der AHV und der Pensionskasse. Doch der Juristeneinwand geht fehl. Denn die Suva verteilt ja kein Geld. Es gibt keine Rückver­gütung, sondern eine Prämiensenkung. Was die Firma dabei einspart, soll sie an die Beschäftigten weitergeben, am besten in Form von höheren Löhnen. Das ist die Forderung der Gewerkschaft Unia.

Neu sind solche Prämienerleichterungen übrigens nicht. Schon 2007 entlastete die Suva dank guten Geschäften die Betriebe mit 300 Millionen Franken. Und bis 2013 senkte sie die Prämien sechs Mal in Folge. Möglich ist dies durch den Erfolg der Präventionskampagnen. Die Unfälle in den Betrieben nehmen ab. Hingegen nehmen jene in der Freizeit ständig zu.

Gut zu wissen: Wer zahlt die Unfallversicherung?

Sowohl die Berufsunfallversicherung (BUV) als auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sind obligatorisch. Die eine versichert Unfälle am Arbeitsplatz, die andere solche in der Freizeit. Während die Firmen die BUV-Prämien bezahlen, geht die NBU-Prämie zulasten der Arbeitnehmenden. In der Lohnabrechnung erscheint sie als ­Abzug vom Bruttolohn. Oft sind es 1,1 Prozent des Lohns. Der Abzug ist nicht überall gleich, weil die Suva jeden Betrieb nach Risikoklasse einstuft. So beträgt die NBU-Prämie für Schreinereien 2,06 Prozent, für Gipser 2,16 Prozent, für Brauereien 1,21 Prozent und für Transporteure 1,96 Prozent.

TIEFERE PRÄMIE. Wenn die Suva nächstes Jahr die Prämien um 15 Prozent senkt, so muss der Abzug auf der Lohnabrechnung ab Januar 2019 kleiner sein als bisher. Für die Unia-Berufe im Baugewerbe und in der Industrie macht der Rabatt 0,18 bis 0,32 Lohnprozente aus. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Prämie gleich oder sogar höher liegt, dies wegen der speziellen Risikolage. Am besten, Sie erkundigen sich bei ­Ihren Vorgesetzten. Auch um zu verhindern, dass eine tiefere Prämie «vergessen» geht. (rh)

3 Kommentare

  1. Linus Wetzel 3. Dezember 2021 um 9:45 Uhr

    Nach einem schweren Verkehrsunfall (ich hatte keine Schuld) im Jahr 1995, ich war auf dem Weg zur Arbeit. Nach einer Umschulung in kaufmännischen Bereich, wo ich jedoch keine Arbeit fand, bin ich im Jahr 2000 wieder in meinen Beruf des Drehers zurückgekehrt. 2018 habe ich mich dann mit den Spätfolgen, „Arthrose im rechten Knie“ die beim Uniklinik Balgrist in Zürich festgestellt wurde, bei der Suva gemeldet. Die Kreisärztin stellte im Januar 2019 fest dass ich diesen Beruf nicht mehr ausführen kann. Das Ende war ende April 2019. Dann ging die Streiterei los. Ende des Liedes ein Gerichtsurteil vom Bundesgericht und die Suva bekam Recht. Alles Mafiamethoden und die Bundesrichter sind die Vermögenshüter der Suva. Der Suva Rechtsanwalt ist auch beim Bundesverwaltungsgericht St. Gallen als Gerichtsschreiber tätig, Der Präsident der ersten sozialrechtlichen Abteilung war mal bei der Suva als Einsprachejurist tätig und die Kreisärztin ist eine Neurochirurgin und als Teilzeitkraft bei der Suva tätig. Noch Fragen????

    Die Suva hat den Regress mit der Autohaftpflicht des Verursachers im Jahr 2003 abgeschlossen, das habe ich von dort erfahren. Wird ja nicht nur 13.5 Franken gewesen sein… ich hab seit 1998 eine 20% Rente bekommen die 2001 auf 15 % reduziert wurde, weil ich wieder arbeitete und nun bekomme ich 22%. Bin bald 57 Jahre alt, die Umschulung ist wirtschaftlich Wertlos , vom Gericht bestätigt, aber ich kann ja was anderes machen wo ich noch so ca. 68000 Franken verdienen kann. So einfach würde ich es mir auch gerne mal machen.

  2. Linus Wetzel 3. Dezember 2021 um 9:28 Uhr

    Nach einem schweren Verkehrsunfall im Jahr 1995 und einer Umschulung in kaufmännischen Bereich, wo ich jedoch keine Arbeit fand bin ich im Jahr 2000 wieder in meinen Beruf des Drehers wieder eingestiegen. 2018 habe ich mich dann mit den Spätfolgen, „Arthrose im rechten Knie“ bei der Suva gemeldet. Die Kreisärztin stellte im Januar 2019 fest dass ich diesen Beruf nicht mehr ausführen kann. Das Ende war ende April 2019. Dann ging die Streiterei los. Ende des Liedes ein Gerichtsurteil vom Bundesgericht und die Suva bekam Recht. Alles Mafiamethoden und die Bundesrichter sind die Vermögenshüter der Suva. Der Suva Rechtsanwalt ist auch beim Bundesverwaltungsgericht St. Gallen als Gerichtsschreiber tätig, Der Präsident der ersten sozialrechtlichen Abteilung war mal bei der Suva als Einsprachejurist tätig und die Kreisärztin ist eine Neurochirurgin und alt Teilzeitkraft bei der Suva tätig. Noch Fragen????

  3. von Arx Rolf 14. November 2018 um 17:43 Uhr

    Die Suva braucht auch die Kontroll Freaks nicht, weil Sie haben dazu die Stadt- lich Ausgebildete Ärzte die das schon für die Suva tun.

    Versicherungen Verbilligungen sind Nötig, weil wir Menschen keine Roboter werden Wollen.

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