Regula Dick von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Da ich länger arbeitslos war, habe ich vor drei Wochen einen auf sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag mit einer Bäckerei abgeschlossen. Die Möglichkeit zu kündigen ist darin nicht vorgesehen. Arbeitsantritt wäre am 1. April 2019. Vor ein paar Tagen hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma. Das Gespräch lief sehr gut. Der Lohn wäre um einiges höher, und das Arbeitsverhältnis wäre unbefristet. Heute wurde mir die Stelle telefonisch angeboten. Ich könnte dort sofort anfangen. Ich muss nur noch zusagen. Soll ich die Stelle annehmen?
BINDEND. Wer einen Vertrag unterschrieben hat, kann nicht so einfach wieder davon zurücktreten. (Foto: Pixabay)
Regula Dick: Ja, denn längerfristig ist es die bessere Option. Allerdings sind Sie mit der Bäckerei ein Arbeitsverhältnis eingegangen und daher verpflichtet, diese Stelle anzutreten. Wenn Sie den Job in der Bäckerei ungerechtfertigt nicht antreten, kann der Chef von Ihnen einen Viertel des Monatslohnes als Entschädigung verlangen. Zudem schulden Sie ihm Schadenersatz. Diesen Schaden müsste die Bäckerei aber beweisen. Ich rate Ihnen, dem Arbeitgeber der befristeten Stelle sofort schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Stelle nicht antreten werden. So dass dieser nach einem Ersatz suchen kann und der Schaden, der ihm entsteht, so klein wie möglich bleibt. Falls Sie beweisen können, dass es zu keinem Schaden kam oder dieser nur sehr gering war, könnte ein Richter die Entschädigung unter Umständen herabsetzen.
Vielen Dank für die tollen Antworten!
Wäre es bei einem „unbefristeten“ Vertrag (3 Monate Kündigungsfrist), von welchem man bereits vor Beginn abtreten würde genau gleich?