Igor Zoric vom Service Arbeitszeit beantwortet Fragen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung. Hotline 0848 240 240
Ich arbeite in Vollzeit den ganzen Tag über allein im Verkaufslokal eines Einkaufszentrums. Den Laden darf ich auch für die Mittagspause nicht schliessen und muss während der gesamten Öffnungszeit Kundinnen und Kunden bedienen. Ich darf im Laden nichts essen. Deshalb esse ich, wenn überhaupt, nur auf dem Weg zur Toilette etwas Kleines. Mein Chef zieht mir dafür eine Stunde Pause pro Tag ab. Ist dies erlaubt?
MACH MAL PAUSE! Mitarbeitende müssen für die Pause den Arbeitsplatz verlassen können. (Foto: PD)
IGOR ZORIC: Nein. Das ist nicht erlaubt. Die Firma muss Ihre Arbeit so organisieren, dass Sie Ihren Arbeitsplatz für die Pause verlassen können, auch wenn Sie allein arbeiten. Deshalb muss Ihr Chef die Pausen im Dienstplan festhalten und entweder eine Vertretung organisieren oder die Öffnungszeiten anpassen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz für die Pause nicht verlassen dürfen, muss Ihre Firma Ihnen dies immer als Arbeitszeit verbuchen. Die Pause gilt dann jedoch speziell im Detailhandel als nicht bezogen. Nur in absoluten Einzelfällen wird der Bezug der Pausen am Arbeitsplatz ausnahmsweise toleriert. Und nur dann, wenn innerhalb der Verkaufsfläche ein ruhiger, sauberer und abgetrennter Pausenort existiert, an dem Sie sich verpflegen und tatsächlich ausruhen können. Dieser muss sämtlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes entsprechen und mindestens Trinkwasser, die Sicht ins Freie und eine Sitzgelegenheit bieten. All dies ist in Ihrem Fall nicht gegeben. Es ist deshalb so, dass Sie eigentlich gar keine Pausen bezogen haben!