Katrin Bärtschi ist Briefträgerin in Bern und Gewerkschafterin.
Heiraten ist wieder Mode. Bei gleichzeitig steigenden Scheidungsraten. Das sagt die Statistik. Und das weiss auch die Briefträgerin. Nicht nur wegen diverser Hochzeits-Eventmanagementfirmen auf ihren Touren, die in letzter Zeit neu erstanden und mehrheitlich den Schirm, kaum geöffnet, wieder zumachten. Auf Scheidungen weisen der Nachsendeauftrag nur einer Person des Haushalts oder Post vom Zivilgericht hin.
NEUKREATION. Für Eheschliessungen gibt es mehr Hinweise: Kartenanschrift «an das Brautpaar», selbstkreierte Webstamps mit den Konterfeis strahlender Brautleute – und die elenden Namensänderungen.
Nach von der Briefträgerin geschätzten 97 Prozent der Eheschliessungen trägt die Frau einen neuen Namen. Den Namen des Mannes. Egal, durch welches Quartier die Tour führt, überall dasselbe Bild. Das Eherecht von 2013 schliesst Doppelnamen aus, ermöglicht aber den Heiratenden die Beibehaltung ihres je ursprünglichen Namens (bei gleichzeitiger Bestimmung des Familiennamens der Kinder) oder die Neukreation einer Kombination beider Ursprungsnamen.
Ein Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frauen könnte dieses neue Eherecht sein. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Nicht nur übernehmen in so gut wie allen Fällen die Frauen den Männernamen, ihr bisheriger Name verschwindet auch vom Briefkasten.
RETOURNIEREN! Wohin deshalb zum Beispiel mit der Post, die noch an die alte Person adressiert ist? Frau Bünzli war einmal, Frau Klein heisst sie nun. Die Pöstlerinnen und Pöstler stellen grundsätzlich keine Sendungen zu, deren Adressatin oder Adressat nicht am Kasten angeschrieben ist. Das ergibt Sinn. Es ist nicht ihre Aufgabe zu bestimmen, ob eine Person an einem Ort wohnt oder nicht.
Ein spontaner, starker Impuls befiehlt der Briefträgerin jeweils: «Retournieren!». Widerstehend hängt sie stattdessen einen Zettel an die Haustür: «Wohnt hier im Hause Susi Bünzli?» Manchmal hat die Anfrage Folgen, und am nächsten Tag klebt ein handbeschriebener Zettel mit dem abgelegten Namen am Kasten. Manchmal erfolgt keine Reaktion. Dann schickt die Briefträgerin korrekterweise die Sendung zurück mit dem Vermerk «Empfänger konnte nicht ermittelt werden.»