Igor Zoric vom Service Arbeitszeit beantwortet Fragen zu Arbeitszeit und Arbeits-
zeiterfassung. Hotline 0848 240 240
Ich arbeite als Pflegefachperson in einem privaten Alters- und Pflegeheim. Wenn wir neben unserer regulären Arbeit in der Nacht Pikettdienst leisteten, hatten wir bisher am nächsten Tag frei. Wir sind verpflichtet, während des Pikettdienstes im Pflegeheim zu bleiben, da wir häufig nachts intervenieren müssen. Nun arbeiten wir jedoch neuerdings von 13 bis 23 Uhr, haben dann Pikettdienst bis 7 Uhr morgens und müssen direkt im Anschluss daran noch bis 13 Uhr weiterarbeiten. Ist dies erlaubt?
NACHTSCHICHT: Pikettdienst im Betrieb gilt in der vollen Länge als Arbeitszeit. (Foot: iStock)
IGOR ZORIC: Nein. Sie können zwar grundsätzlich neben der normalen Arbeit zu Pikettdienst im Betrieb, dem sogenannten Bereitschaftsdienst, herangezogen werden. Und zwar dann, wenn Sie sich für allfällige Arbeitseinsätze, für die Behebung von Störungen oder Hilfeleistung in Notsituationen bereithalten müssen. Nur ist es dann so, dass der Pikettdienst in seiner vollen Länge als Arbeitszeit angerechnet werden muss. Dies gilt auch dann, wenn Sie während des Pikettdienstes keinen Einsatz hatten. Nach diesem Bereitschaftsdienst haben Sie Anrecht auf 11 Stunden Ruhezeit, bevor Sie wieder arbeiten müssen.