Das offene OhrDarf die Arbeitslosenkasse rückwirkend Geld von mir einfordern?
Nach der Kündigung durch meine ehemalige Arbeitgeberin habe ich mich beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet und bei der Arbeitslosenkasse den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung eingereicht.
grüezi mitanand
aus familieninternen gründen muss ich (jahrgang 1952) weiter arbeiten. nach über 200 erfolglosen bemühungen (kommentare: zu alt, überqualifiziert) gebe ich auf. vielleicht wissen sie einen rat. es müssten folgende voraussetzungen erfüllen: – entgeltlich (fr. 1200.– netto, nichts handwerkliches, regelmässig, in der nähe des wohnortes, da ich nach dem letztjährigen schlaganfall nicht mehr autofahren darf). bei interesse sende ich den lebenslauf. ich freue mich auf eine antwort.
freundliche grüsse
röbi hug, südweg 9, 5612 villmergen