Das offene OhrDarf die Arbeitslosenkasse rückwirkend Geld von mir einfordern?
Nach der Kündigung durch meine ehemalige Arbeitgeberin habe ich mich beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet und bei der Arbeitslosenkasse den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung eingereicht.
Ich bin Lehrerin, als Stellvertretung (ohne Jahresanstellung) tätig. Seit dem 13. März 2020 wird nicht mehr unterrichtet. 4 Wochen werden mir die Unterrichtsstunden gar nicht bezahlt. Die folgenden drei Wochen habe ich jedoch die Hälfte meiner fixen Arbeitszeit ausbezahlt bekommen. Ist dieses Vorgehen rechtens?