Kurzarbeit: Muss ich zuerst Überstunden abbauen?

Aufgrund der Corona-Pandemie ­wurde mein Betrieb vorübergehend geschlossen und für alle Mitarbeitenden Kurzarbeit eingeführt. Nun hat mir die Chefin mitgeteilt, dass ich zuerst meine Überstunden kompensieren müsse und erst danach Kurzarbeitsentschädigung erhalte. Ich fühle mich ungerecht behandelt ­gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, die keine Überstunden geleistet haben. Kann ich mich wehren, damit ich auch direkt Kurzarbeitsentschädigung erhalte, ohne zuerst die Überstunden zu kompensieren?

KURZARBEIT: In Corona-Zeiten gibt es die Entschädigung, ohne Überzeit abzubauen. (Foto: iStock)

MIRJAM BRUNNER: Ja, in der aktuellen Situation können Sie das. Ihr ­Betrieb bezieht sich auf die übliche Regelung für Kurzarbeit. Dort gilt ­effektiv, dass zuerst Überstunden abgebaut werden müssen. Wegen der ausserordentlichen Situation aufgrund der Corona-Pandemie können Mitarbeitende aktuell direkt Kurz­arbeitsentschädigungen erhalten, ohne dass sie zuerst Überstunden abbauen müssen. Bei Kurzarbeit ­haben Sie jedoch nur Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, anders als bei Kompensation von Überstunden, wo Sie den vollen Lohn erhalten.

1 Kommentare

  1. ANTONIO MANZO 3. Juni 2020 um 21:23 Uhr

    Guten Tag. Wenn ich ende Februar gekündigt habe sollte ich noch bis ende Mai arbeiten. Muss mir der Arbeitgeber noch Lohn bezahlen während dieser Zeit da ich wegen Covid19 nicht arbeiten konnte.?

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