Nicole Debrunner von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Meine Firma hat mir ordentlich gekündigt. Kurz danach bin ich während fünf Tagen erkrankt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Führt das zu Problemen, wenn ich mich bereits nach erfolgter Genesung arbeitslos melde?
KÜNDIGUNG: Die Firma muss auch bei Krankheit die Kündigungsfrist einhalten. (Foto: iStock)
NICOLE DEBRUNNER: Ja. Denn bei Erkrankung verlängert sich die Kündigungsfrist. Da bei Ihnen bei einer Anmeldung direkt nach Genesung die Kündigungsfrist nicht eingehalten wäre, müsste die Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum der Kündigungsfrist aufkommen. Es ist aber nicht angebracht, dass diese und damit die Allgemeinheit für einen Zeitraum, der eigentlich von der Firma geschuldet wäre, Leistungen erbringt. Die Arbeitslosenkasse wird Sie daher auffordern, Ihre Firma auf die verlängerte Kündigungsfrist aufmerksam zu machen und Ihre restliche Kündigungsfrist noch abzuarbeiten. Befolgen Sie die Aufforderung schuldhaft nicht, werden Sie sanktioniert. Lehnt Ihre Firma Ihr Arbeitsangebot ab, zahlt Ihnen die Kasse zwar ab sofort Taggelder aus. Sie wird aber den bezahlten Betrag, der der entgangenen Kündigungsfrist entspricht, bei Ihrer Firma wieder einfordern.
Was geschied wenn man durch die Kündigung der Firma, das arbeiten eine Qual ist und man dadurch psychisch krank wird? Muss man die Tage auch nach arbeiten damit man den Lohn bekommt?