David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Unsere Tochter ist 16 und hat eben mit der Lehre begonnen. Unser 22jähriger Sohn ist Student. Eine Kollegin von mir behauptet, die Familienzulagen würden wegfallen, sobald ein Jugendlicher eigenes Geld verdiene, und dies auch dann, wenn er noch in der Ausbildung sei. Stimmt dies?
UNTERSTÜTZUNG: Auch wenn die Kinder «mitverdienen», haben Familien Anrecht auf Zulagen. (Foto: istock)
David Aeby: Nein. Die Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken im Monat und wird ausbezahlt, bis das Kind 16jährig ist. Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken im Monat. Sie wird bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens aber bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. Auch wenn Ihre Tochter nun den ersten Lehrlingslohn erhält und der studierende Sohn allenfalls in den Semesterferien mit einem Ferienjob eigenes Geld verdient, haben Sie trotzdem weiterhin Anspruch auf die Ausbildungszulage. Achtung: Es gibt allerdings eine Obergrenze. Ist das jährliche Einkommen des Jugendlichen in Ausbildung höher als die maximale volle Altersrente der AHV, so besteht kein Anspruch mehr auf die Ausbildungszulage.
Diese Einkommensgrenze liegt zurzeit bei 28 440 Franken pro Jahr oder 2370 Franken pro Monat.