Das offene OhrDarf die Arbeitslosenkasse rückwirkend Geld von mir einfordern?
Nach der Kündigung durch meine ehemalige Arbeitgeberin habe ich mich beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet und bei der Arbeitslosenkasse den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung eingereicht.
Wenn meine Frau und ich Ergänzungsleistung beziehen würden muss unsere Tochter später dafür aufkommen.In dem Haus wo wir wohnen habe wir das Nutz Niessrecht.Zins und Amortisation läuft auf meine Frau und mich. Nutzniessgeberin ist die Tochter.