Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ende Oktober habe ich bei der Suva nachgefragt, bis wann die Unfallversicherung über meine Einsprache entscheide, die ich im Frühling gemacht hatte. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, die Suva habe ihren Einspracheentscheid am 30. Juli 2020 per A-Post plus verschickt. Der Auszug von «Track & Trace» beweise, dass der Brief am 31. Juli auf der Poststelle meines Wohnortes angekommen sei. Aus diesem Grund sei die Frist für eine Beschwerde gegen diesen Entscheid längst abgelaufen. Habe ich noch eine Chance, den Fall weiterzuziehen?
NICHT ZUGESTELLT. Geht ein Brief unterwegs verloren, besteht die Chance, dass sich trotz abgelaufener Einsprachefrist noch etwas machen lässt. (Foto: Keystone)
Myriam Muff: Ja. Vorausgesetzt, Sie haben in der Sache selbst gute Erfolgschancen. Dies sollten Sie zuerst durch eine Juristin oder einen Juristen abklären lassen. Im Sozialversicherungsverfahren gibt es keine Vorschriften darüber, auf welche Art und Weise die Versicherungen ihre Verfügungen zustellen sollen. Auch die Versandart A-Post plus ist erlaubt. Dass der Empfänger oder die Empfängerin von der Verfügung Kenntnis nimmt, wie dies bei eingeschriebenen Briefen der Fall wäre, ist nicht erforderlich. Dass ein A-Post-plus-Brief nicht ankommt, ist laut Bundesgericht «nicht ausserhalb jeder Wahrscheinlichkeit». Der Adressat, die Adressatin muss allerdings nachvollziehbar erklären können, dass der Brief tatsächlich nicht angekommen sei. Sie müssen also plausibel darlegen, dass die sogenannte Rechtsmittelfrist von 30 Tagen ab Erhalt des Suva-Entscheides noch nicht abgelaufen sei, weil Sie den Brief von der Suva gar nie erhalten hätten. Sie könnten so argumentieren: Nur weil Sie bei der Suva nachgefragt hätten, hätten Sie überhaupt erst erfahren, dass die Suva offenbar bereits Ende Juli einen Einspracheentscheid erlassen habe. Es habe deshalb offensichtlich mit der A-Post-plus-Sendung einen Fehler gegeben, denn der Brief habe den Weg in Ihren Briefkasten nie gefunden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!