David Gallusser ist Ökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).
Covid-19 lastet doppelt auf der Wirtschaft. Auf der einen Seite verhindert die Pandemie, dass Unternehmen normal wirtschaften können: Mitarbeitende werden krank oder müssen in Quarantäne, Betriebsschliessungen werden verordnet, und Kundinnen bleiben fern, weil sie keine Ansteckung riskieren wollen. Auf der anderen Seite drückt das Virus auf die Nachfrage. Die Unternehmen halten Investitionen zurück, weil sie nicht sicher sind, ob sie ihre Produkte verkaufen können.
(Quelle: Berechnungen SGB mit Statistik der obligatorischen Krankenversicherung)
KAUFKRAFT STÄRKEN. Die Haushalte ihrerseits konsumieren weniger, weil sie zur Sicherheit sparen oder schlicht weniger Geld zur Verfügung haben. Vor allem für Beschäftigte in hart getroffenen Branchen wie dem Gastgewerbe, der Exportindustrie oder der Kultur ist das der Fall. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zwingen sie, den Gürtel enger zu schnallen. Um die Wirtschaft zu stützen, müssen wir deshalb nicht nur die Pandemie bekämpfen, sondern auch die Kaufkraft stärken. Die Einkommensprobleme vieler Haushalte beheben wir, indem wir die Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen von heute 80 auf 100 Prozent des Lohns erhöhen.
WILLKOMMENER ZUSTUPF. Ein weiteres Instrument sind die überschüssigen Reserven der Krankenkassen. Sie könnten unmittelbar an die Haushalte ausgeschüttet werden und so den Konsum erhöhen. Das wäre nicht nur volkswirtschaftlich sinnvoll, sondern auch gerecht. Die Krankenkassen bilden mit unseren Prämien Reserven für den Krisenfall. Das schreibt ihnen der Bund vor. Bloss: Die Versicherer halten weit mehr Reserven, als sie eigentlich müssten. Diese überschüssigen Reserven sind in den letzten Jahren laufend gestiegen (siehe Grafik). Selbst im Corona-Krisenfall steigen sie weiter. Das heisst letztlich, dass die Krankenkassen mehr Prämien von uns verlangen, als dass sie benötigen.
Die überschüssigen Reserven betrugen zuletzt rund 5,7 Milliarden Franken. Würden die Reserven bis zum gesetzlichen Minimum ausgeschüttet, dürften sich die Haushalte auf einen einmaligen Zustupf freuen. Schätzungsweise wären es für Erwachsene 780 Franken und für Kinder 220 Franken pro Kopf. Eine Familie mit zwei Kindern könnte also 2000 Franken mehr ausgeben. Beispielsweise im gebeutelten Gastgewerbe.