In der Schweiz ist es seit 2019 legal, wegen Sozialhilfebezugs den C-Ausweis zu entziehen. SP-Nationalrätin Samira Marti will diese Verschärfung rückgängig machen.
VORSTOSS EINGEREICHT. SP-Nationalrätin Samira Marti verlangt, dass Sozialhilfebeziehende, die seit zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz leben, nicht weggewiesen werden können. (Foto: Keystone)
Der Ausländerausweis C (Niederlassungsbewilligung) galt lange als sicher. Wer ihn besass, musste schwere Straftaten begehen, um ihn zu verlieren. Sozialhilfebezug allein reichte selten für den C-Entzug. Es galt nämlich ein spezieller Schutz für Migrantinnen und Migranten, die mindestens seit 15 Jahren in der Schweiz niedergelassen waren.
SCHUTZ GEFORDERT
Das änderte sich am 1. Januar 2019 mit der x-ten Verschärfung im Migrationsrecht. Seither gelten Sozialhilfebeziehende tendenziell als schlecht integriert. Und neu kann die unbefristete Niederlassungsbewilligung sogar bei solchen Personen widerrufen werden, die hier geboren wurden und ein Leben lang gearbeitet und Steuern bezahlt haben. Sie werden stattdessen auf die befristete Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zurückgestuft. Diese müssen Angehörige von EU- und EFTA-Staaten alle fünf Jahre, Drittstaatsangehörige (z. B. Personen aus der Türkei) sogar jährlich erneuern lassen. Diesem Unrecht hat SP-Nationalrätin Samira Marti (26) den Kampf angesagt. Mit der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» verlangt sie, dass Sozialhilfebeziehende, die seit zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz leben, nicht weggewiesen werden können. Dazu erklärte die Baselbieterin im Parlament: «Die Drohung mit der Wegweisung wegen Sozialhilfebezugs drängt Menschen dazu, auf nötige Unterstützung zu verzichten.» Die Coronakrise habe diese Problematik nochmals verschärft.