Ich darf in den 15-Minuten-Pausen das Warenhaus nicht ­verlassen. Muss die Firma diese Zeit bezahlen?

David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich arbeite als Verkäufer in einem ­grossen Warenhaus. Der Arbeitsvertrag sieht am Morgen und am Nachmittag eine nicht bezahlte Pause von je 15 Minuten vor. Das Verlassen des Gebäudes während der beiden Pausen ist nicht gestattet. Es steht den Mitarbeitenden aber ein Personalrestaurant und zusätzlich ein grosser Pausenraum zur Verfügung. Nach meiner Auffassung müsste die Firma diese Pausen entschädigen, wenn man das Arbeitsgebäude nicht verlassen darf. Liege ich mit meiner Auffassung richtig?

KAFFEEPAUSE: Gibt’s einen Pausenraum, muss die Firma nicht bezahlen. (Foto: iStock)

David Aeby: Nein, leider nicht. Nach ­Arbeitsgesetz gelten die Pausen nur dann als bezahlte Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmenden ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen. Als Arbeitsplatz gilt dabei jeder Ort im Betrieb oder ­ausserhalb des Betriebes, an dem sich die Arbeitnehmenden zur Ausführung der ihnen ­zugewiesenen ­Arbeit aufzuhalten haben. Als ­Arbeitsplatz gilt also der konkrete Ort, an dem Sie arbeiten. Wird die ­Arbeitspause aber in einem speziell dafür vorgese­henen Raum verbracht, so gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts als Verlassen des Arbeitsplatzes. Auch dann, wenn sich der Pausenraum im selben Gebäude wie der Arbeitsplatz befindet. Pausen innerhalb des Firmengebäudes gelten nur dann als bezahlte Arbeitszeit, wenn dies im Gesamtarbeitsvertrag oder im

1 Kommentare

  1. Thomas Wolter 6. August 2021 um 11:45 Uhr

    Ich arbeite im Nachtdienst. Wegen Corona wurde die Arbeitszeit auf überwiegend 21 bis 7 Uhr gelegt, also 10 Stunden. In dieser Zeit bin ich der einzige Angestellte, muss folglich jederzeit für Gäste und Anrufe erreichbar sein. Somit kann ich keine festgelegte Stunde Pause nehmen. Antwort der beiden Vorgesetzten: ich hätte ja zwischendurch immer mal wieder nichts zu tun (was stimmt) bzw. ich könne mir ja auch privat Arbeiten von zu Hause mitnehmen und im Büro erledigen. Logischerweise muss ich dennoch jederzeit für die Gäste verfügbar sein, also Essen etc unterbrechen.
    Darf in diesem Fall dennoch eine volle Stunde als Pause von meinen 10 Stunden abgezogen werden?

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.