Nicole Debrunner von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich habe Jahrgang 1959 und bin gelernter Mechaniker. Seit mehr als einem Jahr suche eine neue Anstellung. Nun wurde ich nach langer Zeit wieder einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Firma hat mir signalisiert, dass sie sehr an einer Zusammenarbeit interessiert sei, dass sie aber befürchte, ich sei nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik. Gibt es seitens der Arbeitslosenversicherung eine spezielle Unterstützung für mich?
STARTHILFE: Einarbeitungszuschüsse haben dauerhafte Eingliederung zum Ziel und verhindern Lohndumping. (Foto: Adobe Stock)
Nicole Debrunner: Ja. Die Versicherung kann sogenannte Einarbeitungszuschüsse für die Einarbeitung von versicherten Personen in einem Betrieb bezahlen. Diese sollen Firmen dazu motivieren, Personen zu beschäftigen, die eine ausserordentliche Einarbeitung benötigen. Die Mitarbeitenden erbringen also (noch) nicht die volle Leistung, und deshalb würde die Firma sie nicht anstellen oder weiterbeschäftigen. Einarbeitungszuschüsse sind auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie sollen eine dauerhafte Eingliederung ermöglichen und gleichzeitig Lohndumping verhindern. Einarbeitungszuschüsse decken die Differenz zwischen dem vom Betrieb bezahlten Lohn und dem «normalen Lohn» (maximal CHF 12 350), der nach der Einarbeitung zu erwarten ist.
Da Sie über 50 Jahre alt sind, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf 12 Monate Einarbeitungszuschüsse, die höchstens 60 Prozent des normalen Monatslohnes betragen, aber ab dem siebten Monat auf 40 Prozent reduziert werden. Wären Sie jünger als 50 Jahre, würde bereits nach jeweils 2 Monaten eine Abstufung vorgenommen. Für die Zusprechung von Einarbeitungszuschüssen müssen Sie über Ihr Regionales Arbeitsvermittlungsamt (RAV) ein Gesuch einreichen.