Lausanne: Pflegende am Unispital Chuv haben die Nase voll
Am 23. Juni ist Spital-Streiktag

Streiken im Spital? Geht das überhaupt? Klar, sagt der VPOD. Und klar, sagt auch Anästhesiepflegerin Silvia Habekost aus Berlin. Man müsse nur ­wissen, wie.

AM ANSCHLAG: Pflegende am Universitätsspital Lausanne. (Foto: Keystone)

Erschöpft und wütend sind die Pflegerinnen und Pfleger am Universitätsspital Chuv in Lausanne. Erschöpft, weil sie seit 15 Monaten fast permanent im Corona-Ausnahmezustand chrampfen müssen. Und wütend, weil die Politik nichts gegen ihre Überlastung tut. David Gygax von der Gewerkschaft VPOD sagt: «Wir sind auf die Strasse gegangen. Wir haben unzählige Versammlungen abgehalten. Wir haben mit der Kantonsregierung verhandelt. Und nichts ist passiert.»

Silvia Habekost. (Foto: ZVG)

UND DIE PATIENTINNEN?

Immer wieder haben die Pflegenden ihre drei Forderungen wiederholt: mehr Personal, eine Corona-Prämie für alle und bessere Löhne! Immer wieder gab es Absagen oder bestenfalls halbbatzige Schritte. Ende Mai kochte die Wut über. Mit grosser Mehrheit beschlossen die Mitarbeitenden: Wir streiken. Am 23. Juni. Den ganzen Tag lang.

Streiken in der Pflege: Gefährdet das nicht die Patientinnen und Pa­tienten im Spital, die Bewohnerinnen und Bewohner im Heim? Keineswegs, sagt Silvia Habekost. Sie ist ­Anästhesiepflegerin an einem städtischen Spital in der deutschen Hauptstadt Berlin. Und sie hat schon oft gestreikt.

Das Vorgehen ist einfach: Die Streikleitung fragt auf allen Abteilungen, wer bereit sei zu streiken. Die Zahlen teilt sie dann rechtzeitig der Spitalleitung mit. Habekost: «Für den Rest sind nicht mehr wir verantwortlich.» Am einfachsten funktioniert dies bei den Operationssälen. Wenn von sechs OP vier bestreikt werden, weiss das Spital, dass es geplante Operationen verschieben muss.

Auch bei den Bettenstationen beeinflussen vor allem die geplanten Operationen, wie stark sie belegt sind. Habekost: «Wenn auf einer Station ein Drittel streikt, sagen wir das drei Tage vorher. Das reicht, um die Belegung zurückzufahren.» Auch der VPOD will dem Unispital Lausanne ­einige Tage im voraus bekanntgeben, wo wie viele Pflegende streiken ­werden.

Anästhesiepflegerin Habekost ging auch schon weiter: Einmal ­hätten sie eine ganze Station «leer­gestreikt», sagt die Aktivistin, die ­Mitglied bei der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ist: «Wir sagten der Leitung: In acht Tagen streiken dort alle. Ihr seid dafür verantwortlich, dass bis dann die Betten leer sind. Da haben die Schiss bekommen und alle Operationen verschoben.»

«Einmal haben wir eine ganze Station leergestreikt.»

52 TAGE STREIK

Noch weiter gingen die Pflegenden der Uniklinik Düsseldorf: Vor drei Jahren streikten sie 52 Tage am Stück. Am Schluss gab die Klinik klein bei und schuf 180 zusätzliche Pflegestellen.

Habekost stellt klar: «Nicht der Streik gefährdet die Patientinnen und Patienten. Sondern der Personalmangel, der mittlerweile Normalzustand ist.» Fast täglich gebe es Abteilungen, an denen sträflich zu wenig Mitarbeitende eingeteilt seien. Engagierte Pflegende teilen dies dem Arbeitgeber jeweils schriftlich mit. Doch die Leitung reagiere kaum je darauf. «Weshalb», fragt Habekost, «sollten wir da nicht streiken?»

Der Druck auf die Pflegenden nimmt auch in der Schweiz immer mehr zu. Und damit steigt die Unzufriedenheit im Job. Dennoch erschrecken viele Pflegende erst mal beim Wort «Streik». Samuel Burri, Unia-Branchenleiter Pflege: «Wenn wir aber aufzeigen, wie es geht und dass der Arbeitgeber für den Betrieb verantwortlich ist, wird ein Streik für viele vorstellbar.» Schliesslich gab es auch in der Vergangenheit Beispiele.

BERN WAR VORAUS

2018 streikten Pflegende im Kantonsspital Freiburg gegen eine Verschlechterung ihrer Löhne. Rund 60 Mitarbeitende legten ihre Arbeit nieder, zweieinhalb Stunden lang. Einen eintägigen Warnstreik gab es bereits ­2008 am Unispital Lausanne. Und in den 1980er Jahren mobilisierte die Spitalbewegung im Kanton Bern Pflegerinnen und Pfleger für höhere Löhne. Die spätere Nationalrätin Therese Frösch war damals VPOD-Frau. Heute sagt sie: «Das Pflegepersonal war gar nicht militant. Wir fingen ganz süferli an mit Standaktionen.» Danach kamen Protestpausen und schliesslich eine Demo von 3000 Pflegenden. Die wirkte: Kurz darauf beschloss das Kantonsparlament höhere Löhne und einen Zuschlag für Nachtarbeit.

Bundesgericht: Streikverbot «un­ver­hält­nis­mässig»

Das Streikrecht ist in der Bundes­verfassung verankert. Es gilt grundsätzlich auch für Pflegerinnen und Pfleger. Das bekräftigte das Bundesgericht 2018. Zwar steht in der Verfassung, das Gesetz könne «bestimmten Katego­rien» von Personen das Streiken ­verbieten. Gemeint sind etwa Polizistinnen oder Gefängniswärter. Der ­Kanton Freiburg wollte aber auch seinem Pflegepersonal jeglichen Streik untersagen. Zwei Pflegefachpersonen wehrten sich dagegen – mit Erfolg: Das Verbot sei «unverhältnismässig», so das Bundesgericht Es erklärte den Paragraphen für ­ungültig.

GUTE PLANUNG. Klar ist: Ein Streik im Spital oder Heim muss gründlich vorbereitet werden. Denn, so Paolo Marchi, Leiter des Unia-Rechts­dienstes: «Die Versorgung der ­Patientinnen und Patienten muss ­gewährleistet bleiben.»

1 Kommentare

  1. Ruth 23. Juni 2021 um 12:04 Uhr

    Danke Danke Danke, für den Streik!
    Wir stehen hinter Euch!

    Danke dem Gesundheitspersonal für den Mut und Entschluss zum Streik

    Ihr geht der Deutschen Schweiz voran und macht uns Mut.

    Merci Merci Merci Merci

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