Ihr Lehrlingslohn: Endlich sein eigenes Geld verdienen

Wem gehört Ihr Lehrlingslohn? Ihnen! Dennoch können Sie nicht völlig frei darüber verfügen. Die Eltern dürfen von Ihnen erwarten, dass Sie daraus einen Teil Ihrer Lebenshaltungskosten finanzieren.

MEHR ALS EIN TASCHENGELD: Lehrlingslohn macht Freude. Aber, ach, das Leben ist teuer! (Foto: Getty)

Gegen 70’000 junge Menschen beginnen nach den Sommerferien ihre Berufslehre – und erhalten erstmals Lohn. Je nach Beruf und Branche differieren die Lehrlingslöhne stark, im ersten Lehrjahr betragen sie zwischen wenigen hundert Franken bis über tausend Franken (siehe work-Tipp). Auf jeden Fall ist das schon mehr als ein Taschengeld. Stellt sich die Frage: Was fangen Sie damit an?

UNVERMEIDLICH: LOHNABZÜGE

Ab Lehrbeginn darf Ihnen die Firma die Prämie für die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung abziehen, manche Firmen übernehmen einen Teil der Prämie. Falls Ihre Firma eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, müssen Sie maximal die Hälfte der Prämie von Ihrem Lohn bezahlen. Ab dem 1.  Januar des Jahres, in dem Sie 18 werden, bezahlen Sie den Arbeitnehmer­anteil an den Prämien für AHV, ­­IV, EO und ALV. Das sind zurzeit ­6,4 Prozent des Bruttolohns. Steigt Ihr Jahresverdienst im Verlauf der Lehre über 21 510 Franken, werden Sie auch in die Pensionskasse aufgenommen, leisten aber bis zum 25. Altersjahr keine Sparbeiträge, sondern bezahlen nur eine kleine Risikoprämie zur besseren Ab­sicherung bei Invalidität.

Lehrlinge sind steuer-pflichtig, müssen aber selten Steuern zahlen.

IM PRINZIP STEUERPFLICHTIG

Bis zum 18. Altersjahr sind Einkommen und Vermögen von Jugendlichen grundsätzlich von den Eltern zu deklarieren. Eine Ausnahme bildet das selbstverdiente Erwerbseinkommen, also auch der Lehrlingslohn. Allerdings sehen die kantonalen Tarife der Einkommenssteuer ein steuerfreies Minimum vor, und nur wenige Minderjährige müssen tatsächlich Steuern bezahlen. Ab dem Jahr, in dem Sie 18 werden, müssen Sie auf jeden Fall eine eigene Steuererklärung ausfüllen und einreichen. Es ist aber gut möglich, dass Sie während der ganzen Lehrzeit steuer­befreit bleiben. Denn vom Bruttolohn können Sie Berufsauslagen und die Kosten für den Arbeitsweg und die auswärtige Verpflegung abziehen. Falls dann weniger als 10’000 Franken netto übrigbleiben, sind Sie in den meisten Kantonen und beim Bund (Untergrenze sogar 15’000 Franken) von der Steuer befreit.

IHR VERFÜGUNGSRECHT

Der Lehrlingslohn gehört zunächst Ihnen. Das «Aber» folgt auf dem Fuss. Denn im Zivilgesetzbuch (ZGB) in Artikel 323 steht: «Was das Kind durch eigene Arbeit erwirbt, steht unter seiner Verwaltung und Nutzung. Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet.» In Artikel 276 tönt das ganz ähnlich: «Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.»

Sie dürfen sich Ihren Lohn auf ein eigenes Konto (siehe Text rechts) vergüten lassen, Sie müssen Ihren Eltern keine Zugriffsrechte auf dieses Konto einräumen, und Ihre Eltern dürfen auch nicht von Ihnen verlangen, dass Sie den ganzen Lohn zu Hause abgeben. Aber sie dürfen eine Kostenbeteiligung erwarten.

Ein Budget hilft, gut einzuteilen und den Überblick zu wahren.

EIN BUDGET HILFT

Der Dachverband Budgetberatung Schweiz hat für Lehrlingslöhne von 400 bis 1800 Franken Budget­richtlinien erarbeitet (Details auf rebrand.ly/lehrlingslohn). Die Budgets folgen dem Leitsatz, dass die Lernenden ab dem ersten Zahltag einen mit der Lohnhöhe steigenden Anteil der Kosten tragen, die sie selber verursachen.

Das heisst für Sie: Sie beteiligen sich an den Kosten für den ­Arbeitsweg, fürs Handy, Kleider und Körperpflege, bezahlen Ihr ­Taschengeld aus dem eigenen Sack und je nach Lohnhöhe einen Anteil an der auswärtigen Verpflegung oder, falls Sie das Mittag­essen zu Hause einnehmen, am ­familiären Haushaltsgeld. Mit steigendem Lohn darf das Taschengeld grosszügiger werden, und Sie können für grössere Anschaffungen oder für die Fahrschule zu sparen beginnen. Ab etwa 1000 Franken Lohn sehen die Budgets die Übernahme der Krankenkassenprämie sowie von Selbstbehalten aus Krankheitskosten vor.

Natürlich entsprechen solche Musterbudgets nie allen Lebensumständen in allen Familien. ­Müssen Ihre Eltern selber mit wenig Geld auskommen, wird die ­Erwartung an Sie, sich an den ­gemeinsamen Haushaltskosten zu beteiligen, vielleicht grösser sein. Versuchen Sie sich mit den Eltern auf der Basis eines Budgets zu einigen. Kommt es dennoch zu Konflikten, hilft eine externe Budgetberatung (Fachstellen siehe www.budgetberatung.ch).

VORSICHT, SCHULDENFALLEN

Mit der Verwaltung Ihres Kontos erhalten Sie Übung darin, mit Geld haushälterisch umzugehen – das zahlt sich später aus, wenn Sie mit einem «erwachsenen» Lohn selbständig über die Runden kommen müssen. Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit, ob Ihre Auslagen im Rahmen des Budgets liegen. Und widerstehen Sie der Versuchung des schnellen Konsums auf Rechnung oder auf Pump. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Onlineshopping gegen Rechnung heute die grösste Schuldenfalle, ab 18 Jahren können Kreditkartenkäufe, Raten- und Leasingverträge zu Verpflichtungen führen, an die Sie lange gebunden bleiben. Ein Vorsatz, der so gut und sinnvoll ist wie jener, «rauchfrei» zu bleiben: schuldenfrei durch die Lehre zu kommen!

Lohnwissen

Welche Löhne in Ihrem Lehrberuf üblich sind, finden Sie auf der Website der Gewerkschaftsjugend mit vielen zielführenden Links heraus: www.gewerkschaftsjugend.ch


Ihr eigenes KontoAchtung, Gebühren!

Bis zur Lehre sind Sie wahrscheinlich ohne ein Konto oder mit einem Sparkonto klargekommen. Zur Gutschrift Ihres Lohns und zur Abwicklung von Zahlungen benötigen Sie jetzt ein Privatkonto. Aber aufgepasst: Nicht unbedingt ist jene Bank, bei der im Moment Ihr Erspartes liegt, die güns­tigste. Die Gebühren können je nach Anbieter und Kontonutzung sehr stark variieren. Bei moneyland.ch können Sie Ihr Nutzungsprofil ein­geben und dann die effektiven Kosten vergleichen. ­Lassen Sie sich nicht von ­einem etwas höheren Zinssatz blenden – beim gegenwärtig tiefen Zins­niveau ­wirken sich die Unterschiede minimal aus.

APPS UND KARTEN. Diese Hilfsmittel erleichtern Ihnen Ihre Finanzverwaltung:

  • E-Banking zur schnellen Kontoübersicht und zum Bezahlen von Rechnungen entweder im Dauerauftrag für ­regelmässig wiederkehrende Zahlungen oder mit Einzelaufträgen.
  • Debitkarte (Maestro) zum Bezug von Bargeld und zur Bezahlung von Einkäufen im In- und Ausland. Die Debitkarte ist keine Kreditkarte, Ausgaben und Bezüge werden sofort dem Konto be­lastet.
  • Twint zur Bezahlung von Einkäufen in der Schweiz. Twint ist eine App, mit der Sie bargeldlos shoppen können. Die Belastung erfolgt jeweils sofort auf dem Konto, das Sie hinterlegt haben. Im Ausland (ausser Liechtenstein) ist Twint nicht einsetzbar.
  • Ab 18 Jahren: Kreditkarte zur Bezahlung von Einkäufen, Reisekosten, Onlineshopping. Kauf auf Kredit bis zur monatlichen Limite, Bezahlung über Monatsrechnung mit Teilzahlungsmöglichkeiten je nach Vertrag. Ratenzahlung ist aber in jedem Fall teuer – noch teurer als ein Barkredit.

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