Paolo Marchi von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich bin Vater geworden und möchte mein Pensum auf 40 Prozent reduzieren. Mein Chef ist mit dieser Pensenreduktion nicht einverstanden. Zudem will er, dass ich neu an einem anderen Standort arbeite. Habe ich ein Recht auf die Pensenreduktion? Und darf mein Chef mich einfach an einen anderen Standort versetzen?
HEUTE HIER, MORGEN DORT: Der Wechsel an einen anderen Arbeitsort muss zumutbar sein. (Illu: iStock)
Paolo Marchi: Zweimal Nein. Es gibt kein Recht auf eine Herabsetzung des Arbeitsverhältnisses auf 40 Prozent. Es handelt sich um eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages, und dazu müssen beide Parteien einwilligen. Ihr Chef darf Sie jedoch auch nicht an einen anderen Standort versetzen. Zwar darf die Firma über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Mitarbeitenden im Betrieb allgemeine Anordnungen erlassen und ihnen besondere Weisungen erteilen, die aber zumutbar sein müssen. Und diese Weisungen haben die Mitarbeitenden nach Treu und Glauben zu befolgen. So steht es in Art. 321 d des schweizerischen Obligationenrechts. Der Wechsel muss also zumutbar sein. Und dauernde Wechsel des vereinbarten Arbeitsortes bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Ihr Chef kann aus zwingenden betrieblichen Gründen einseitig eine vorübergehende Verlegung des Arbeitsortes anordnen, doch nur dann, wenn dies für Sie im Hinblick auf Ihr Privatleben, insbesondere auf den Arbeitsweg, zumutbar ist. In Ihrem Fall ist die Verlegung des Arbeitsortes als unzumutbar einzuschätzen.