Tagesarbeitszeit für Minderjährige?

Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

Ich bin 17 Jahre alt und im zweiten Lehrjahr meiner Ausbildung zur Floristin. Mein Lehrbetrieb lässt mich regelmässig Überstunden machen. An manchen Tagen, vor allem wenn ich auch noch an der Berufsschule bin, komme ich so auf mehr als zehn Stunden, Pausen abgezogen. Ich bin deswegen oft erschöpft. Kann ich mich dagegen wehren?

Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)

Julius Kopp: Ja, das kannst du, denn die Praxis deines Lehrbetriebs ist rechtswidrig! Das Arbeitsgesetz hält fest, dass die tägliche Arbeitszeit von minderjährigen Arbeitnehmenden nicht mehr als neun Stunden betragen darf. Darin inbegriffen sind sowohl Überstunden als auch der obligatorische Unterricht. Im übrigen müssen alle deine Überstunden entweder mit Freizeit ausgeglichen oder aber mit einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent ausbezahlt werden.

Die Sachlage ist klar – dein Betrieb ist im Unrecht. Melde dich bei der Unia, damit wir zusammen dagegen vorgehen können. Wir stehen dir zur Seite und machen keine Schritte ohne dein Einverständnis.

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