Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Ich bin im dritten Lehrjahr meiner vierjährigen Lehre zum Elektroinstallateur in St. Gallen. Jetzt hat mir ein Kollege aus der Berufsschule erzählt, dass er seit letztem Jahr einen 13. Monatslohn erhalte. Bei mir sind es aber nur 12 Monatslöhne. Ist das normal?
Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)
Julius Kopp: Tatsächlich war das bis vor kurzem noch normal. 2019 jedoch hat die Unia mit EIT.swiss, dem Arbeitgeberverband in der Elektrobranche, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) neu verhandelt. Eine wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen: Neu sind auch die Lernenden dem GAV unterstellt.
Der GAV ist seit Oktober 2020 allgemeinverbindlich für die gesamte Schweiz, mit Ausnahme der Kantone Genf und Wallis. Alle, die diesem GAV unterstellt sind, haben das Recht auf einen 13. Monatslohn – auch du! Du kannst also vom Chef verlangen, dir deinen 13. Monatslohn auszuzahlen – unter gewissen Umständen auch für das ganze letzte Jahr. Die Unia wird deine Situation gemeinsam mit dir genauer anschauen und dich dabei unterstützen, deinen Dreizehnten einzufordern.