Eine Mitarbeiterin von McDonald’s, der als Frau die Beförderung verweigert wurde, wehrte sich gegen Diskriminierung – und gewinnt.
DISKRIMINIERUNG: Weil der Patron befürchtete, dass eine Mitarbeiterin bald schwanger werde, verweigerte er ihr die Beförderung. Das verstösst gegen das Gesetz. (Foto: ZVG /Montage: work)
Auch in Marin am Neuenburgersee gibt’s einen McDonald’s. Wie so manche im Franchising-System. Die Pächterin hatte bereits mehrere Restaurants von McDonald’s in der Gegend übernommen. Die Gerantin des fraglichen Betriebs versprach einer Angestellten – nennen wir sie Paula – eine Beförderung. Paula arbeitete schon seit 2017 im Betrieb und bewarb sich um die Stelle als Managerin. In den Gesprächen mit der Gerantin und auch mit dem Pächter des Restaurants sah es gut aus. Die Beförderung war ihr so gut wie versprochen. Paula war tüchtig und motiviert, auch kannte sie den Laden bestens. Bis sie in einem der Gespräche in einem Nebensatz fallenliess, sie werde bald einmal heiraten. Das war Anfang 2020, und Paula war damals 22 Jahre alt.
Das Gericht sah das Gleichstellungsgesetz klar verletzt.
KALTSCHNÄUZIG
Da änderte sich plötzlich alles. Paula erhielt die Stelle nicht. Sie verlangte eine Erklärung. Die Antwort der Gerantin: Der Patron befürchte, dass sie bald schwanger werde, wenn sie heirate. Und fügte bei: «Wenn du ein Mann wärst, hätten wir dieses Gespräch nicht führen müssen.» Paula gab nicht klein bei und verlangte vom Chef eine Stellungnahme. Dieser stritt ab, man habe ihr je eine Beförderung versprochen. Er habe auch keine Beförderung widerrufen. Und die Gerantin meinte, sie habe sich nie diskriminierend geäussert. Paula hatte nun die Nase voll und hängte den Job an den Nagel. Doch sie wollte diese kaltschnäuzige Behandlung nicht auf sich sitzen lassen. Und reichte mit Hilfe der Unia Klage wegen Verletzung des Gleichstellungsgesetzes ein. Denn sie hatte ja die Kaderstelle nur deshalb nicht erhalten, weil sie eine Frau war.
SCHWERWIEGEND
Mit Erfolg! Das Regionalgericht Littoral et Val-de-Travers erkannte eine geschlechtsbedingte Diskriminierung. Die Äusserungen der Gerantin seien diskriminierend gewesen. Ihr Verhalten wiege schwer und rechtfertige eine Genugtuung. Das Gericht verdonnerte die Fehlbare zu einer Entschädigung von rund 6000 Franken. Auch muss sie die Anwaltskosten berappen. Nicht das Geld sei ihr wichtig gewesen, sagte Paula im Anschluss, sondern dass die Diskriminierung anerkannt werde.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Unia, Aude Spang, würdigt das Urteil als äusserst wichtig: «Es verleiht allen Frauen eine Stimme, die einer Diskriminierung oft hilflos gegenüberstehen und nicht die Kraft und den Mut haben, sich zu wehren.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.