Natasa Jevdenic von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich war über 20 Jahre lang als Betriebsmitarbeiter in der Industrie tätig. Nun habe ich aus wirtschaftlichen Gründen die Kündigung erhalten und werde mit 58 Jahren arbeitslos. Ich möchte mich nicht frühzeitig pensionieren lassen, befürchte aber, keinen neuen Job zu finden. Wie lange werde ich von der Arbeitslosenkasse unterstützt?
KÜNDIGUNG: Auch ältere Arbeitslose unterstützt die ALK für 2 Jahre. (Foto: Adobe)
Natasa Jevdenic: Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dauert ab dem ersten Tag, für den sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, regulär zwei Jahre. Da Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit durchgehend angestellt waren und das 55. Altersjahr zurückgelegt haben, besteht ein Anspruch auf höchstens 520 Taggelder. Diese können während der zweijährigen Rahmenfrist bezogen werden. Personen, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos werden (Frauen ab 60, Männer ab 61), erhalten eine Rahmenfrist für den Leistungsbezug bis zur ordentlichen AHV-Rente. Zudem haben sie Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder. Nachdem die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft worden sind, können Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind, unter Umständen auch «Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose» beziehen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und ihrer Höhe finden Sie im Merkblatt der Informationsstelle AHV 5.03 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose.