Marina Wyss von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich bin 62 Jahre alt und habe 20 Jahre lang bei der gleichen Firma als Sekretärin gearbeitet. Jetzt hat mir die Firma gekündigt. So kurz vor der Pensionierung entstehen mir dadurch grosse Einbussen in der Pensionskasse. Deshalb hat mir meine Familie gesagt, ich solle gegen die Kündigung vorgehen. Muss mich die Firma entschädigen?
DOPPELT GESTRAFT: Wer kurz vor der Pensionierung entlassen wird, hat happige Renteneinbussen. (Foto: iStock)
Marina Wyss: Nein, nicht zwingendermassen. Eine Entschädigung ist geschuldet, wenn die Kündigung missbräuchlich ist. Das Gesetz nennt eine Reihe von Gründen, bei deren Vorliegen eine Kündigung missbräuchlich ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft ausspricht. Wird eine Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin ausgesprochen, weil sie kurz vor der Pensionierung steht und ihr so wesentliche Beitragszeiten verlustig gehen, reicht dies für sich allein noch nicht aus, damit die Kündigung missbräuchlich ist. Das Gericht prüft, ob zwischen den Interessen der Streitparteien ein krasses Missverhältnis besteht. In einem Grundsatzurteil vom 20. Dezember 2005 bejahte das Bundesgericht die Missbräuchlichkeit einer Kündigung. Ein Mitarbeitender hatte 44 Jahre lang für die gleiche Firma gearbeitet, als ihm 14 Monate vor der Pensionierung ohne Vorwarnung gekündigt wurde. Das Bundesgericht argumentierte, dass die Firma ihre Fürsorgepflicht verletzt habe. Diese Fürsorgepflicht war aufgrund der besonders langen Anstellungsdauer erhöht. In diesem Fall bestand ein krasses Missverhältnis der Interessen. Die Firma hätte dem Mitarbeitenden ermöglichen müssen, seine Arbeit während der kurzen verbleibenden Restdauer ohne finanzielle Einbussen zu beenden.
Bei Kündigungen vor der Pensionierung rate ich allen, die Unia um eine Einschätzung zu bitten. Achtung: Es gelten kurze Fristen!