Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Mein Mann und ich arbeiten beide in einem Bahnhofkiosk. Dort haben wir bisher praktisch jeden Monat je einen freien Sonntag erhalten. Nun möchte mein Mann ins Gastgewerbe wechseln. Ein Freund, der bereits dort arbeitet, hat ihm aber gesagt, er bekomme dort nur an vier Sonntagen pro Jahr frei. Da wir zwei schulpflichtige Kinder haben, möchte ich, dass mein Mann weiterhin einmal pro Monat einen freien Sonntag hat. Kann er dies verlangen?
KLARE REGELN: Gastro-Mitarbeitende
mit Kindern bis zu 15 Jahren haben das Recht auf mehr freie Sonntage. (Foto: iStock)
Myriam Muff: Ja. Gemäss der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz haben Gastro-Mitarbeitende mit Erziehungspflichten das Recht auf mindestens zwölf freie Sonntage pro Kalenderjahr. Als erziehungspflichtig gelten Eltern mit Kindern bis zu 15 Jahren. Wenn der Freund Ihres Mannes nur an vier Sonntagen pro Jahr freibekommt, ist anzunehmen, dass er keine Kinder hat oder aber solche, die älter sind als 15. In einem solchen Fall ist es nämlich zulässig, den Angestellten nur vier freie Sonntage pro Jahr zu gewähren. Vorausgesetzt, sie müssen im Durchschnitt nicht mehr als fünf Tage pro Woche arbeiten.
Für Sie als Mitarbeitende am Bahnhofkiosk hingegen spielt es keine Rolle, wie alt Ihre Kinder sind. Im Gegensatz zu Gastro-Angestellten haben Sie immer Anrecht auf zwölf freie Sonntage pro Jahr – und zwar unabhängig davon, ob Sie Erziehungspflichten haben oder nicht.