Unia und Uhrenarbeitgeber einigen sich auf Teuerungsausgleich
Jetzt gibt es bis zu 6,1 Prozent mehr Lohn

In der Uhrenindustrie sind rund 50’000 Menschen dem GAV unterstellt. Jetzt haben die Unia und der Arbeitgeberverband den Teuerungsausgleich verhandelt. Das Ergebnis ist sehr gut.

NICHT GOLDIG, ABER BESSER: Die Löhne der Uhren-Arbeitenden steigen ab Januar. (Foto: Adobe Stock)

Jedes Jahr verhandelt die Unia mit dem Arbeitgeberverband der Uhrenindustrie über den Teuerungsausgleich. Der ist dieses Jahr besonders wichtig, weil die seit Jahrzehnten wieder massiv ansteigende Inflation die Kaufkraft der Lohn­abhängigen massiv schwächt. Das diesjährige Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen.

Konkret: Als Ausgleich für die Teuerung werden die niedrigsten Löhne ab dem 1. Januar 2023 um 3,6 bis 6,1 Prozent erhöht. Im Durchschnitt aller Löhne beträgt der Teuerungsausgleich 3,5 Prozent. Die Arbeitgeber können dabei zwischen zwei Modellen wählen:

  • Das pauschale Modell: Sie erhöhen alle Löhne in ihrem Unternehmen um pauschal 191 Franken.
  • Das differenzierte Modell: Die Löhne zwischen 4372 und 6558 Franken erhöhen sich um 3,5 Prozent. Die Löhne unter 4372 Franken steigen um mindestens 153 Franken, Löhne über 6558 Franken steigen um höchstens 230 Franken.

Im kommenden Frühling folgen GAV-Verhandlungen.

TIEFSTLÖHNE PROFITIEREN

Die Unia fordert die Arbeitgeber auf, vorzugsweise das pauschale Modell anzuwenden. Denn Lohnabhängige mit tiefen Löhnen sind von der Inflation am härtesten betroffen. Die Mehrheit davon sind Frauen. Für die tiefsten Löhne – es sind die Mindestlöhne für Ungelernte – entspricht die pauschale Zulage einer Lohnerhöhung zwischen 4,5 und 6,1 Prozent. Mit der differenzierten Zulage würden die niedrigsten Löhne zwischen 3,6 und 4,9 Prozent steigen. Das sind zentrale Verbesserungen.

Das jährliche Aushandeln des Teuerungsausgleichs ist im GAV verankert. Basis ist jeweils die August-Teuerung und der Median-Lohn der Branche. Im nächsten Frühling beginnen in der Uhrenindustrie die Verhandlungen über die GAV-Erneuerung.

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