Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Ich schliesse im Sommer meine Lehre auf dem Bau ab. Vor kurzem hat mich mein Chef abends mit meinen Kollegen am See gesehen und meint, Marihuana gerochen zu haben. Jetzt verlangt er einen Urintest und droht mit Kündigung, wenn ich es verweigere. Darf er das?
Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)
Grundsätzlich darf ein Chef nur einen Urintest verlangen, wenn wegen Drogenkonsums ein Sicherheitsrisiko für den Mitarbeitenden selbst oder seine Arbeitskolleginnen und -kollegen besteht. Der Test darf aber verweigert werden. Die Kündigung aussprechen kann der Chef nur, wenn er ein ganz konkretes Sicherheitsrisiko nachweisen kann. In deinem Fall zum Beispiel, dass du unter Drogeneinfluss auf die Baustelle kommst. In der Praxis können solche Situationen aber komplizierter sein. Ich rate dir deshalb, dich bei der Unia in deiner Region zu melden und Unterstützung zu holen. So oder so muss in der Lehre jeder Urintest ärztlich durchgeführt werden. Und: Das Resultat untersteht der Schweigepflicht. Die Ärztin darf dem Chef nur ihre Einschätzung abgeben, ob du tauglich für die Lehre seist.