Polizeieklat mit Folgen:
Unia klagt gegen Basler Polizei-Willkür am 1. Mai

Am Tag der Arbeit attackierte die Basler Polizei den bewilligten und friedlichen Mai-Umzug. Nun ziehen Betroffene mit der Unia vor Gericht.

BRUTALO-METHODEN. Die Basler Polizei stoppte am 1. Mai die bewilligte Demo von Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Sans-papiers, Jugendlichen, Familien mit Kindern und älterem Publikum – mit Gummischrot und Tränengas. (Foto: Keystone)

Der beispiellose Polizeiangriff auf die bewilligte und friedliche 1.-Mai-Kundgebung in Basel hat ein juristisches Nachspiel. Sofort nach dem Eklat lancierte die Unia einen Aufruf, gegen den Polizeieinsatz Rekurs einzulegen. Dafür stellte die Gewerkschaft einen Fragebogen für Betroffene zur Verfügung. Diese konnten darin Angaben machen, ob sie Gummischrot oder Pfefferspray abbekommen hatten. Auch konnten Betroffene angeben, ob sie von der Polizei gefesselt, getreten oder auf sonstige Weise verletzt wurden. Die Koordination und das Rekursverfahren führt der Basler Rechtsanwalt Guido Ehrler durch. Eingabefrist war der 10. Mai. Ziel ist es, gerichtlich festzuhalten, dass der Polizeieinsatz unverhältnismässig und illegal war. Dies ist insbesondere mit Blick auf einen starken Grundrechtsschutz und zukünftige Kundgebungen wichtig. Schliesslich steht der 14. Juni vor der Tür.

Aufklärung tut not – auch hierbei werden die Rekurse helfen.

Entsprechend verurteilt die Unia Aargau-Nordwestschweiz das Vorgehen der Polizei scharf. Sprecherin Daria Frick sagt: «Der Polizeieinsatz reiht sich ein in eine von uns seit längerem mit Besorgnis beobachtete Tendenz der Einschränkung der Demonstrationsfreiheit und damit der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.»

«HÄNDE WEG VOM 14. JUNI!»

Auch Unia-Präsidentin Vania Alleva war am 1. Mai auf den Strassen Basels. Und wie viele andere Kundgebungsteilnehmende bekam auch sie eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Für solche Brutalo-Methoden findet Alleva im work-Video klare Worte:

8 STUNDEN OHNE WC UND ESSEN

Zeugen des Geschehens wurden auch die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS). Sie sahen, wie die Polizei auch ältere Personen und Kinder in die Mangel nahm. Als Fachpersonen kritisierten sie den Einsatz in einer Mitteilung als «beispiellosen Angriff auf die grund- und menschenrechtlich geschützte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit». Auch der Umgang mit den eingekesselten Personen sei äusserst problematisch gewesen: «Den Eingekesselten wurde es während circa 6 bis 8 Stunden nicht gestattet, auf die Toilette zu gehen oder zu essen.» Die Polizei habe auch keinen Zugang zu Eingekesselten erlaubt. Mütter durften nicht zu ihren eingekesselten minderjährigen Kindern, Anwältinnen nicht zu ihren Mandanten.

Die Berichterstattung rund um den Tag der Arbeit zeigt: In keiner anderen Schweizer Stadt ging die Polizei so brachial gegen eine Demonstration vor wie in Basel – erst recht nicht gegen eine bewilligte. Das wirft Fragen auf. Denn der Grossrat in Basel gibt bekannt: Der Einsatz am 1. Mai hat 600’000 Franken gekostet. Diese fragwürdigen Methoden bei Demonstrationen wendet die Basler Polizei immer wieder an. Etwa am Internationalen Frauentag oder anlässlich einer Kundgebung gegen Neonazis. Was also ist los in der Stadt am Rhein? Aufklärung tut not – auch hierbei werden die Rekurse helfen.

Wer trägt die Kosten?

Häufig verzichten Geschädigte auf rechtliche Schritte, weil sie sich vor hohen Prozess- und Anwaltskosten fürchten. Dies leider nicht immer zu Unrecht. Doch der Basler Polizeieinsatz muss dringend untersucht werden, die Betroffenen müssen zu ihrem Recht kommen. Deshalb übernimmt die Unia sämtliche Kosten für Mitglieder. Weiter bemühen sich die Basler Gewerkschaften, auch den restlichen Betroffenen finanzielle Unterstützung zu bieten.

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