Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Ich mache eine Lehre in einer kleinen Gärtnerei. Im Januar habe ich die Ferien für das ganze Jahr eingegeben, und mein Chef hat sie bestätigt. Zwei Wochen wollte ich im Juli nehmen. Nun hat mir mein Chef gesagt, dass ich wegen eines neuen Auftrags nur eine dieser Ferienwochen nehmen könne. Ich habe aber schon alles gebucht. Was kann ich tun?
Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)
Grundsätzlich hast du Anspruch auf Planungssicherheit. Dein Chef kann dir nicht so kurzfristig Ferien absagen, die er dir bereits bewilligt hat. Ich rate dir, dass du bei deinem Chef insistierst, diese Ferien doch nehmen zu können. Du kannst ihm deine Buchungsbestätigungen zeigen, um ihm klarzumachen, dass seine Absage zu kurzfristig sei. Du kannst für dieses Gespräch auch das kantonale Berufsbildungsamt um Hilfe bitten.
Du hast auf jeden Fall das Recht, zwei deiner Ferienwochen pro Jahr am Stück zu beziehen. Sollten die Sommerferien deine einzigen aneinanderhängenden Ferienwochen sein, handelt dein Chef widerrechtlich, wenn er dir diese nicht gewährt. Solltest du am Ende doch arbeiten müssen, kannst du vom Chef Schadenersatz für die gemachten Buchungen verlangen. Bei Fragen kannst du dich immer an die Unia wenden. Wir unterstützen dich!