Elena, Lea und Anna wagen es: Die jungen Frauen gründen eine WG. Was sie rechtlich beachten müssen und was hilft, das Zusammenleben zu organisieren.
REIN INS ABENTEUER: Mit etwas Planung und einer guten Kommunikation wird das Zusammenwohnen zum schönen Erlebnis. (Foto: iStock)
Zuerst müssen sich die Freundinnen entscheiden, ob sie gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben oder ob sich eine von ihnen als Hauptmieterin zur Verfügung stellt – dann muss sie mit den anderen Untermietverträge abschliessen. Aber Achtung: Die Vermieterin muss ausdrücklich zustimmen, dass sie mit den Untermietverträgen einverstanden ist. Unterschreiben alle drei, sind alle drei Hauptmieterinnen. Dann haben alle die gleichen Rechte, sie haften aber auch solidarisch, wenn eine Person die Miete nicht mehr bezahlt. Die Vermieterin oder der Vermieter kann den Mietzins wahlweise bei jeder der drei Bewohnerinnen einkassieren.
FAIRE ZIMMERAUFTEILUNG
Eine WG, in der alle Hauptmieterinnen sind, ist eher schwerfällig. Denn: Wenn jemand auszieht, sind alle gezwungen, den Mietvertrag zu kündigen. Die Verbleibenden müssen dann mit dem Vermieter einen neuen Vertrag aushandeln, was eine Mietzinserhöhung nach sich ziehen kann. Gibt es eine Hauptmieterin und mehrere Untermieterinnen, ist die WG flexibler: Jede Mitbewohnerin und jeder Mitbewohner in Untermiete kann einzeln kündigen. Ist es die Hauptmieterin, die auszieht, kann der Hauptmietvertrag auf eine andere Person übertragen werden. Der Nachteil bei dieser Variante: Die Hauptmieterin kann den Untermieterinnen kündigen, dafür haftet sie allein, wenn eine Person die Miete nicht bezahlt.
Eine weitere Frage, die sich Elena, Lea und Anna stellen müssen: Zahlen alle dieselbe Miete, auch wenn das Zimmer von Anna kleiner ist als jenes von Elena? Ratsam ist, die Miete analog zum Quadratmeterverhältnis zu berechnen.
Natürlich wird vor dem Einzug auch ein Mietzinsdepot fällig. Hier kommt es auf die Vertragsart an (siehe «Mietvertrag»): Gibt es mehrere Hauptmieterinnen, müssen sie sich die Mietkaution teilen. Ist nur eine als Hauptmieterin eingetragen, ist sie allein für das Mietzinsdepot verantwortlich.
RICHTIG VERSICHERT
Hier stellt sich die Frage: Sollen alle Mieterinnen einzeln eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschliessen, oder genügt eine Versicherung?
Eine Hausratversicherung pro Wohnung kommt günstiger und ist sinnvoller. Dafür müssen alle Mitbewohnerinnen in einer gemeinsamen Police namentlich erwähnt sein. Viele Versicherungen bieten spezielle Lösungen für WGs an. Auch eine Haftpflichtversicherung ist dringend empfohlen. Werden beim Auszug Schäden festgestellt, übernimmt die Versicherung die Kosten (abzüglich des Selbstbehalts!), und es wird nicht im Detail untersucht, wer den Schaden verursacht hat. Besteht hingegen keine ausreichende Versicherung oder lautet die Police nur auf die Hauptmieterin, haftet diese allein.
«WG-RAT» ABHALTEN
Elena, Lea und Anna sind sich sicher: Es wird kaum Streit geben in der WG. Dennoch sollten sich die Freundinnen überlegen, wie sie Konflikten begegnen können – denn es wird welche geben. Eine Möglichkeit ist, regelmässig einen «WG-Rat» abzuhalten, an dem Probleme offen diskutiert werden. Zusammen die wichtigsten WG-Regeln zu notieren kann auch nicht schaden. Und ja, ein Putzplan ist bieder. Aber nötig. Denn Putzen mag niemand, aber alle mögen’s sauber.
WG-Kosten teilen Kässeli oder Konto?
Es ist sinnvoll, die Haushaltskosten – also Lebensmittel, Putzmittel usw. – gemeinsam zu berappen. Die WG-Gschpänli können sich ein Haushaltskässeli anschaffen, in das alle monatlich denselben Betrag einwerfen. Oder sie eröffnen ein gemeinsames Konto. Auch ein Mietkonto kann praktisch sein. Dort zahlen alle ihren Mietbeitrag regelmässig ein, am besten mit einem Dauerauftrag. Ein WG-Mitglied hält die Einzahlungen im Auge und fragt nach, falls ein Mietbeitrag ausbleibt. (mk)