Länger arbeiten lassen und weniger Schutz. Das wollten die Metallgewerbe-Chefs im Gesamtarbeitsvertrag verankern. Stattdessen gibt’s nun eine Reihe kleiner Fortschritte.
KEINE WEITERE GRATIS-ARBEIT: Landmaschinenmechanikerinnen & Co.
Am Schluss hat es doch noch geklappt: Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (LGAV) für das Metallgewerbe steht. Noch vor den Sommerferien haben die in der Unia organisierten Schmiede, Schlosserinnen, Metallbauer und Landmaschinenmechanikerinnen dem Vertragsentwurf zugestimmt. Damit tritt der neue GAV am 1. Januar in Kraft. Dieser war zuvor von den Gewerkschaften Unia und Syna sowie dem Arbeitgeberverband AM Suisse ausgehandelt worden. Er gilt vier Jahre lang und wird rund 20 000 Arbeitnehmende schützen. Allerdings ging dem Abschluss ein zähes Ringen voraus. Unia-Verhandlungsleiter Kaspar Bütikofer sagt: «Die Stimmung war zeitweise sehr gereizt. Wir standen sogar kurz vor dem Verhandlungsabbruch.»
Mit ihrem Radikalkurs kamen die Chefs nicht durch.
KEIN LOHN, WENN KRANK? Die Metallgewerbler-Chefs forderten nämlich die Einführung von Karenztagen. Konkret sollten kranke Mitarbeitende in den ersten drei Tagen gar keinen Lohn mehr bekommen. Zudem verlangten die Arbeitgeber noch mehr Gratisüberstunden. Dabei können schon heute 100 Überstunden pro Jahr ohne Zuschlag ausbezahlt werden. Und drittens wollte AM Suisse etwa bessere Mindestlöhne nur gewähren, wenn ihre Forderungen akzeptiert würden. Da machten die Gewerkschaften nicht mit. Denn die Unia hatte von ihren Mitgliedern einen klaren Auftrag erhalten: Voller Einsatz für einen besseren LGAV. Letztlich mussten die Chefs vom Radikalkurs ablassen. Dafür gab es auch beim Zahltag nur wenig Bewegung.
FRÜHPENSION RÜCKT NÄHER. Immerhin steigen die Mindestlöhne um rund 3,8 Prozent gegenüber 2019. Das entspricht der Teuerung. Andererseits werden die Mindestlohnkategorien ab dem fünften Erfahrungsjahr gestrichen. Wiederum angehoben werden die Spesen fürs Zmittag (von 16 auf 18 Franken) und fürs eigene Fahrzeug (von 60 auf 70 Rappen).
Neu hält der LGAV zudem fest, dass Überstunden vorrangig kompensiert statt ausgezahlt werden sollen. Ältere langjährige Mitarbeitende geniessen überdies einen besseren Kündigungsschutz. Und bei Krankheit können neu 100 Prozent des Lohns statt nur 80 bezahlt werden. Endlich geht’s auch bei der Frühpension vorwärts. Die Vertragsparteien haben beschlossen, gemeinsame Grundlagen für einen frühzeitigen Altersrücktritt zu erarbeiten.